Niedrigenergiehaus

Energiesparhaus

Zahlreiche übersetzte Beispielsätze mit "Niedrigenergiehaus" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für Millionen von englischen Übersetzungen. Das Niedrigenergiehaus von Haas überzeugt: Unsere Konzepte sind wirtschaftlich, innovativ und durchdacht. Sie wollen, dass Ihr neues Haus ein Niedrigenergiehaus in Herzogenaurach wird? Energiesparhaus: Je nach Energiestandard lassen sich die Häuser in folgende Kategorien einteilen: Das Niedrigenergiehaus ist ein definierter Energiestandard für Gebäude in Deutschland.

Niedrigenergiehausstandards und -konzepte

Ein Niedrigenergiehaus - was ist das? Nach welchen Maßstäben wird ein Niedrigenergiehaus definiert? Normgerecht erstellte oder renovierte Bauten werden oft nach dem entsprechenden Energiestandard benannt. Weil energetisch errichtete oder renovierte Häuser wesentlich weniger Strom benötigen, werden sie als Niedrigenergiehäuser eingestuft. In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein Niedrigenergiehaus auszeichnet.

Einen Energiestandard "Niedrigenergiehaus", der messbare Energie-Referenzwerte für ein Wohnhaus vorgibt, gibt es nicht, da grundsätzlich alle Energiesparhäuser sogen. So vage das auch sein mag, der Ausdruck Niedrigenergiehaus wird verwendet. Damit wird der Ausdruck Niedrigenergiehaus von anderen Bezeichnungen im deutschen Bauwesen unterschieden: Ein passives Wohnhaus zum Beispiel ist ein Wohnhaus, das sehr spezifische energetische Anforderungen erfüllen muss, um als passives Wohnhaus zugelassen zu werden.

Bei der Einführung des Konzeptes des Niedrigenergiehaus wurde der Ausdruck auf Basis des wohnraumbezogenen Wärmebedarfs bestimmt. Weil unter anderem die großen Differenzen in der Dichtheit der verschiedenen Baumethoden nicht ausreichend beachtet werden konnten, wurden später viel stärker differenzierte Kenngrößen für die Begriffsbestimmung des Niedrigenergiehaus bestimmt. In der Energiesparverordnung (EnEV) wird die Wärmedämmung eines Gebäudes geregelt und ein Höchstwert für seinen primären Energiebedarf festgesetzt, d.h. die auftretende thermische Leistung einschließlich der Wärmeverluste bei der Gewinnung und dem Transport der Wärmeleistung.

Lange Zeit galt das Haus als Niedrigenergiehaus, das nach dieser Energiesparverordnung (EnEV) errichtet oder umgestaltet wurde. Aus diesem Grund wurden sie vorübergehend auch als Niedrigenergiehaus oder kurz gesagt: Ein Einfamilienhaus. Jedoch ist die Energieeinsparungsverordnung ein Rechtstext, der einer ständigen Aktualisierung unterworfen ist. Damit wird der Energiemaßstab der Energieeinsparung der EnEV stetig angehoben, d.h. die energiewirtschaftlichen Minimalanforderungen, die die Energieeinsparung der Energieeinsparung an neue Gebäude stellen, werden stetig anwachsen.

Als Niedrigenergiehäuser gelten heute in der Regel solche Gebäude, die 25-prozentig unter dem von der Energieeinsparverordnung vorgeschriebenen Primärenergieverbrauch liegen oder der Energieeinsparverordnung 2009 oder einem vergleichsweise höheren Energiestandard entsprechen. Niedrigenergiehäuser werden heute häufiger als KfW-Effizienzhäuser genannt. Die KfW hat den Terminus "Effizienzhaus" für Niedrigenergiehäuser im Bauwesen einführt.

Bei der KfW werden Effizienz-Häuser in unterschiedliche Klassen eingeteilt: bei der Sanierung die Klassen Monument, 115, 100, 85, 70 und 55. Die Anzahl hinter dem Wort Effizienz-Haus gibt an, wie hoch der Strombedarf des jeweiligen Gebäudes im Verhältnis zu einem vergleichbaren Neubauten, dem bereits genannten Referenz-Haus, ist. KfW-Effizienz-Haus 100 wird wie folgt definiert: "KfW-Effizienzhäuser 100 haben einen maximalen jährlichen Primärenergiebedarf von 100 und eine Transmissionswärmebelastung von 115% des Referenzhauses.

Als Niedrigenergiehaus wird ein Neubauten unter den derzeitigen Verhältnissen eingestuft, wenn es dem Effizienzhausstandard 55 der KfW entspricht; im Altbaubereich würde es als Niedrigenergiehaus bezeichnet, wenn es dem Effizienzhausstandard 70 der KfW entspricht. Es handelt sich um ein Haus, das eine gewisse Anzahl von Litern Öl pro m2 und Jahr zum Heizen aufnimmt. Berücksichtigt man die Aufschläge für Heißwasser und Hilfsenergie für ein 3 Liter Niedrigenergiehaus, so ist dieses Hauskonzept mit ca. 60 kWh/(m2a) dem Effizienz-Haus 70 nachempfunden.

Die 5-Liter- und 3-Liter-Häuser werden auch als Niedrigenergiehäuser bekannt. Nach den Zulassungskriterien des Passivhaus-Instituts Darmstadt wird dieser Maßstab vor allem durch einen maximalen Wärmebedarf von 15 kWh/(m2a) festgelegt, was etwa einem Viertel des charakteristischen Wertes eines "normalen" Niedrigenergiehaus entsprechen würde. Außerdem darf die höchstzulässige Heizleistung 10 W/m2 nicht überschreiten und muss auch an ungünstigsten Tagen im Sommer über die Hilfsenergie zugeführt werden können.

Zur Erreichung eines solchen Standards sind eine gut gedämmte Haushülle und ein koordiniertes Heizungs- und Gebäudetechnikkonzept erforderlich. Die Niedrigenergie-Konzeption des Null- und Plusenergiehauses basiert auf der Weiterentwicklung des Passivhaus und erreicht eine weitere Reduzierung des Energiebedarfs durch die Verwendung von Sonnenenergie durch solarthermische Anlagen zur Wassererwärmung und Zusatzheizung sowie Photovoltaik-Anlagen zum Betreiben von Lüftungssystemen und Heizungswärmepumpen.

Es gibt in Schleswig-Holstein den Effizienzstandard "Niedrig-Energiehaus-Standard Schleswig-Holstein": Er fordert folgende Forderungen an die Arbeitgemeinschaft für zeitgenössisches Bauen und Wohnen. ARGE-zertifiziertes Energiehaus: Der höchstzulässige Primär-Energiebedarf nach Energieeinsparverordnung muss um mind. 20 Prozentpunkte und der höchstzulässige spez. Übertragungswärmeverlust (bezogen auf die Gebäudehülle als Wärmeübertragungsfläche) um mind. 30 Prozentpunkte untererfüllt werden.

Die älteste Definition des Niedrigenergiehauses stammt aus dem 1989 vom IWU herausgegebenen "Leitfaden für Gebäudeenergiebewusste Gebäudeplanung" (LEG), der zunächst eine einfache Methode zur Ermittlung der Gebäudeenergieparameter bot. Der Energiestandard dieser Häuser war damit ca. 20 bis 40 Prozent besser als nach der aktuellen Wärmedämmverordnung und wurde damals als Niedrigenergiehaus angesehen.

Mit der Einführung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2002, einem Prüfverfahren, das auch die Abstimmung der Anlagentechnologie umfasst, hat das Bundesland Hessen seine eigenen Vorgaben auf der Grundlage des LEG zurückgezogen. Am umfassendsten und präzisesten ist die Definition der RAL GÃ?tegemeinschaft Niedrigenergie-HÃ?user e. V., die spÃ?ter in RAL-GÃ?tegemeinschaft Energieeffiziente GebÃ?ude umfirmiert wurde.

In Detmold ist die Gütesiegelgemeinschaft energetisch effiziente Bauwerke e. V. eine bundesweite Prüfstelle für die Energiequalität von neuen Gebäuden. Bei einem Niedrigenergiehaus im Sinn der GÜtegemeinschaft Energieeffizienz e. V. handelt es sich um ein Haus, dessen bauliche Wärmedämmung um die ganze Haushülle auf 30 Prozent niedrigere Transmissionswärmeverluste gegenüber der aktuellen Energieeinsparverordnung ausgelegt ist.

Seit der Entscheidung zum Niedrigenergiebau im Jahr 1992 hat die Landeshauptstadt Freiburg in ihrem Tätigkeitsbereich stets über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestniveau liegende energetische Standards festgelegt. Der Niedrigenergiehausbau von 1992 wurde 2005 mit dem neuen Trend 2005 fortgesetzt und ab 2009 das Gesamtkonzept des Freiberger Effizienzhauses 60 und 40 umgestellt. Die in Freiburg derzeit gültige "Freiburger Effizienzhausnorm 55" für Wohnhäuser deckt sich weitgehend mit dem von der Bundesregierung festgelegten verschärften KfW55-Standard, mit dem Hinweis, dass die Rückgewinnung von Wärme in der Lüftungstechnik für die Freiburg Norm vorgeschrieben ist.

Bei Geschäftsgebäuden mit überwiegend gewerblicher und Büronutzung kommt der Fr-EH 70 (Büro) zur Anwendung. Der Niedrigenergiehausstandard übertrifft die Mindestanforderungen der EnEV2014 um 30 vH. Ein Niedrigenergiehaus sollte nicht mit einem Niedrigenergiehaus verwechselt werden. Der vage Terminus Niedrigenergiehaus verliert jedoch durch seine EinfÃ? In der " Direktive 2010/31/EU des EuropÃ?ischen Parlamentes und des Rats vom 18. Juni 2010 Ã?ber die Gesamtwirtschaftlichkeit von GebÃ?uden " ist in den Abschnitt 17 der ErklÃ?rung der Termini "NiedrigstenergiegebÃ?ude" aufgenommen, aus denen das niederstmöglichste Energiehaus abgeleitete wurde.

Die Definitionen in der Direktive definieren das niedrigste Energiegebäude als sehr energieeffizient im Sinne von Annex I der Direktive. Die EU legt die Energieeffizienz in Anlage I als die kalkulierte und tatsächlich verbrauchte Energiemenge fest, die jedes Jahr zum Heizen/Kühlen des Gebäudes bei normaler Benutzung und zur Erwärmung des von den Bewohnern benötigten Brauchwassers verwendet wird.

Der Niedrigenergiehausstandard ist in Deutschland mit neuem Schwung erfüllt: Ein Niedrigenergiehaus im Sinne von COHERNO ist in diesem Land ein Haus mit einem jährlichen Primärenergiebedarf von weniger als 40 kWh/m2a und einem bestimmten Wärmeverlust (der Gebäudehülle) von weniger als 0,28 W/m2. Der Niedrigenergiestandard ist damit noch unter den Erfordernissen eines passiven Hauses mit einem Heizwärmebedarf von 15 kWh/m2a.

Die folgende Übersicht zeigt nur einen Teil der bisher bekannt gewordenen Niedrigenergiehaus-Konzepte. Ein Niedrigenergiehaus ist immer mit zusätzlichen Ausgaben behaftet. Wie viel es kostet, einen energieeffizienteren als den gesetzlichen Vorgaben zu realisieren, wurde in vielen Untersuchungen ermittelt. Eine vorangegangene Untersuchung hat ergeben, dass die zusätzlichen Baukosten für ein um 30 Prozent besser wärmegedämmtes Mehrfamilienhaus ( "KfW-Effizienzhaus 70") im Vergleich zur Energieeinsparverordnung 2009 unter 5000 Euro liegen.

Daraus ergeben sich zusätzliche Aufwendungen für die zusätzliche Wärmedämmung von 20 bis 35 pro m2 Wohnraum oder 1 bis 3% der Reinbaukosten im Gegensatz zu herkömmlichen Einfamilienhäusern. Eine Untersuchung von EGS-Plan/Universität Stuttgart/Joachim Joachim A. B. Architecture kommt zu einem sehr vergleichbaren Schluss, der die Preise vieler Bauvorhaben mit Versorgung (z.B. Photovoltaik, solarthermische Anlagen, Holzpelletheizung) und Baunormen in Relation zum derzeit geltenden Rechtsstandard der Energieeinsparungsverordnung (EnEV 16) setzt.

Der Mehraufwand für die Implementierung des KfW 55-Standards für die in der Untersuchung geprüften Variante beträgt maximal 1,5 Prozentpunkte gegenüber der Energieeinsparverordnung 16 und hat einen deutlich niedrigeren Effekt als die Bodenpreise oder Mantelkosten. Im Regelfall wird jedoch von einer Amortisationszeit von ca. 7 bis 10 Jahren im Verhältnis zum aktuellen Baustandard ausgegangen.

Das Niedrigenergiehaus ist auch aus Kostengründen mit gutem Gewissen zu empfehlen, da es eine deutlich höhere Nutzungsdauer hat. Das Niedrigenergiehaus überzeugt darüber hinaus durch einen wirtschaftlich nicht messbaren, vor allem thermisch bedingten Wohnkomfort wie ausgewogenere Raumtemperatur im Winter und verbesserte Raumluftqualität, ohne dass man darüber nachdenken muss, die Scheiben regelmässig zu schließen.

Deshalb sollte die Wahl für oder gegen ein Niedrigenergiehaus nicht nur aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sein. "Niedrigenergiehausstandards und -konzepte" wurde zuletzt am 4. Juni 2016 überarbeitet.

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