Regenwasser Schmutzwasser zusammen

Niederschlagswasser Abwasser zusammen

Einige Straßen sind jedoch so stark durch Verkehrsstaub und Siedlungsabfälle belastet, dass dieses Regenwasser immer noch in eine Kläranlage geleitet wird. Abwasser; Regenwasser von Land; Regenwasser von öffentlichen Straßen und Plätzen. In den meisten Fällen können die beiden überhaupt nicht zusammengelegt werden.

In einem Mischwassersystem fließt beispielsweise das Abwasser aus Haushalten zusammen mit dem anfallenden Regenwasser zur Kläranlage und dem Regenwasser in ein Gewässer (im.

mw-headline" id="Hintergrund">Hintergrund[Bearbeiten | | | Quelltext bearbeiten]>

In der BRD wird unter dem Stichwort Split oder auch Split-Abwasserabgabe (GAG) die separate Erfassung von Abwasser- und Niederschlagsgebühren verstanden. Diese Abwasserbeseitigungspflicht haben die Bundesländer prinzipiell auf die Kommunen verlagert ( 56 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit den entsprechenden Ländergesetzen, z.B. § 34 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz).

Regenwasserentnahme von Strassen und Plätze wird in der Regel von Straßenbauunternehmen getragen. Entsorgungs- und Reinigungskosten für Abwasser und Regenwasser aus Grund und Boden sind prinzipiell von den Grundstückseigentümern zu übernehmen (Gemeindesteuerrecht der Bundesländer in Verbindung mit der Gebührenordnung der jeweiligen Gemeinden).

Zuerst haben die Kommunen die von den Eigentümern zu tragende Abwasserabgabe über eine Einheitsabgabe erstattet. Bei reinen Abwassereinleitungen muss diese Einheitsgebühr gegenüber Einleitungen von Abwasser und Regenwasser entsprechend ermäßigt werden. Die Berechnung dieser einheitlichen Abflussgebühr erfolgt immer nach dem geänderten Frischwasserstandard (= das aus dem Wasserrohr und ggf. an anderer Stelle, z.B. Bohrungen, abzüglich der nachweisbar auf dem Gelände zurückgehaltenen Wassermengen).

Auf Grund verschiedener Gerichtsurteile müssen nun für Abwässer und Regenwasser (= geteilte Abwassergebühr) separate Entgelte (mit einigen Ausnahmen) festgelegt und berechnet werden. Nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts ist die Einführung einer Einheitsabgabe für Abwässer ( "Abwasser und Niederschlagswasser") nach dem geänderten Frischwasserstandard harmlos, wenn die durch die Abgaben zu tragenden Niederschlagswasserkosten nur unwesentlich sind.

Geringfügig in diesem Sinn ist, wenn der Anteil der Regenwasserentsorgungskosten an den anrechenbaren Gesamtkosten der Entwässerungsanlage 12% nicht übersteigt (BVerwG, Entscheidung vom 25. 3. 1985, Nr. 8 B 11.84). In Zweifelsfällen hat die Gemeinde die Nachweislast dafür zu tragen, dass eine getrennte Abwasserabgabe nicht erhoben werden darf (BayVGH, Entscheidung vom 30. Juni 2003, Ref. 23 B 02.1937).

Das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg hat in seinem Beschluss vom 12. Mai 2010 (Az. 2 S 2938/08) in seinem Grundsatz festgestellt: "Die Einführung einer Einheitsabgabe für die Entsorgung von Abwasser und Regenwasser nach dem Frischwasserstandard verletzt grundsätzlich den Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 Abs. 1 des Grundgesetzes und den Grundsatz der Gleichwertigkeit, auch in kleinen Kommunen.

"Für die Kommunen hat dies zur Folge, dass - von wenigen, wohl nur prinzipiell vorstellbaren Ausnahmefällen einmalig - statt einer gleichmäßigen Abwasserabgabe eine Abwasser- und eine Niederschlagswasserabgabe mit verschiedenen Gebührensätzen angehoben werden muss (=geteilte Abwasserabgabe). Die Skala für die Abwasserabgabe ist die geänderte Frischwasserskala. Nach mehreren Privatbeschwerden gibt es einige Gerichtsentscheidungen höherer Gerichte, die die Abrechnung von Abwasserabgaben nach dem "einheitlichen Frischwasserstandard" für nicht zulässig erklärt haben.

Mit der gesplitteten Abwasserabgabe werden wirtschaftliche Impulse für die Freigabe, Nutzung und Versickerung des Regenwassers vor Ort gesetzt und ein wichtiger Baustein für den Hochwasserschutz und den Erhalt nasser Lebensräume. Zudem bietet die EinfÃ??hrung der Split-GebÃ?hr den Gemeinden die Möglichkeit, ein Konzept fÃ?r ein ökologisches Regenwassermanagement zu erarbeiten. Mit ihrer Hilfe lassen sich bei der Errichtung von Abwasserkanälen und Regenwasserrückhaltebecken erhebliche Einsparungen erzielen und damit die Steuerzahler schonen.

Der geteilte Abwasserbeitrag beteiligt den jeweiligen Verschmutzer an den Entsorgungskosten des Regenwassers. Dann kann es mit der EinfÃ??hrung der geteilten Abwasserabgabe nicht mehr passieren, dass gröÃ?ere Gasfamilien mit den Folgekosten der Regenwasserentsorgung pro m2 gepflasterter FlÃ?che um ein Vielfaches mehr belastetet werden als ein Ladenmarkt. Die enormen Mehrbelastungen treten auch dann auf, wenn der Anteil der Regenwasserentsorgung unter 12% ist.

Unternehmen und Anlagen mit großen Versiegelungsflächen und niedrigem Frischwasserbedarf (Einkaufsmärkte, Schulen) sind höher belastend als vor der EinfÃ? Bei der Entwässerung des Niederschlagswasser aus der Straße sind die anfallenden Gebühren vom jeweiligen Bauladungsträger (Gemeinde, Kreis, Bundesland oder Bund) zu erstatten. Allerdings sind diese in Hessen aufgrund der Vorschriften des Landesstraßengesetzes vollständig von den Gemeinden zu übernehmen.

So Manfred Bok von Haus u. Grundstücksgründung In: Martina Lachenmaier: Geteilte Abwassergebühr: Der Verband "Haus und Grund" bemängelt die Flut der Verwaltung für Grundstückseigentümer In: In: Nektar-Chronik vom 08. 07. 2010. zum Beispiel in der NRW. Beachten Sie das Kap. über die Aufzeichnung der Versiegelungsflächen in Fabry, Abwasserabgabe für Regenwasser.

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