Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Wasserschaden Mietwohnung Entschädigung
Trinkwasserschäden in der Mietwohnung EntschädigungWasserschaden - Schadensersatzansprüche und Mietminderungen
Im Falle eines Wasserschadens hat der Leasingnehmer zwei Hauptansprüche gegen den Leasinggeber: Schadenersatzansprüche und Nachlassansprüche. Es ist zu differenzieren zwischen Schadensersatzansprüchen für die Entfernung von Sachschäden am eigenen Vermögen und Schadensersatzansprüchen für die Entfernung von Mietobjekten. Die Geltendmachung des Anspruchs des Leasingnehmers auf Ersatz von Sachschäden durch einen Wasserschaden geht in der Regel von einem verschuldeten Verhalten des Leasinggebers aus, § 536 a BGB.
Im Regelfall kann der Leasingnehmer daher nur dann einen Anspruch auf Aufwendungsersatz geltend machen, wenn der Leasinggeber ein schuldhaftes Verhalten zeigt. Voraussetzung dafür ist, dass dem Verpächter ein schlechtes Verhalten im Hinblick auf den Schadensfall vorgeworfen wird. Es ist schwierig zu beweisen, dass der Hausherr ein Vorwurf ist. Es kann daher ratsam sein, eine Hausrat-Versicherung abzuschliessen, die mindestens die häufigsten Schäden an Wasser abdeckt.
Jedoch hat der Leasingnehmer einen Schadenersatzanspruch gegen den Leasinggeber auf Entfernung des durch Wasserschäden verursachten Schadens am Mietobjekt. So kann er die Erstattung der Kosten fordern, die er für die Behebung des Schadens am Mietobjekt ausgibt. Ich habe dies im Abschnitt "Mängelbeseitigung durch den Pächter und Aufwandsersatz nach § 536 a BGB" dargelegt.
Auch Wasserschäden können zu Mietminderungsforderungen werden. Die Vermieterin muss daher eine Ermäßigung "hinnehmen", auch wenn sie völlig "unschuldig" ist. Der Betrag der Ermäßigung wird nach den Umständen des Einzelfalles berechnet (Schmitt-Futterer/Eisenschmid, Mietgesetz, zehnte Ausgabe, § 536 Rn. 362).
Ein Rückgang um 80 Prozent geht von einer sehr starken Wohnbeeinträchtigung aus (Schmitt-Futterer/Eisenschmid, a.a.O., § 536 Rn. 374), die vorliegt.
Wasserschaden: Welcher Versicherer leistet im Schadensfall Schadenersatz?
Ein verstopftes Rohr, ein gebrochenes Rohr, eine überfließende Wanne - diese und ähnliche Katastrophen ereignen sich in Deutschland jeden Tag tausende Male. Das entspricht etwa einer Millionen Fällen von Wasserschaden pro Jahr. Wenn Sie sich als Pächter oder Besitzer davor bestmöglich absichern wollen, nutzen Sie am besten eine Mischung aus verschiedenen Versicherungspolicen für Ihre Absicherung.
Weil nicht alle Wasserschäden gleich sind. Es sind immer die Verhältnisse ausschlaggebend. Entscheiden Sie selbst, welche Versicherungen für Sie in Frage kommen. Abhängig davon, was gerade geschädigt wurde, können Bestands- oder Gebäudesubstanz, Hausratversicherung oder Hausratversicherung für den entstandenen Sachschaden büßen.