Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Wasserschaden im Haus Versicherung
Trinkwasserschäden in der HausversicherungSchäden an einem Haus sind durch eine Gebäudeversicherung gedeckt.
Wasserschäden durch Gebäudeversicherungen abgedeckt?
Falls Sie eine Liegenschaft haben, ist die Versicherung Ihres Gebäudes Teil der Erstausstattung. Die Schadensstatistik der Versicherungen belegt diese Nötigkeit. Der Studie zufolge sind jedes Jahr rund ein Sechstel aller Häuser von verschiedenen Arten von Schadensfällen wie zum Beispiel Wasserschaden oder Brand bedroht. Die Versicherung erstattet nicht nur diese Schadensfälle, sondern auch Mietkosten.
Im Falle von Mietobjekten oder selbstgenutztem Wohnungseigentum beinhaltet dies die zu entrichtende Mietgebühr für eine Überbrückungswohnung für einen Zeitraum von bis zu 12 Monate. Etwaige Sanierungs- und Abrisskosten im Rahmen des Schadens werden mitvergütet. Für einige der oben erwähnten Ausschlussgründe besteht jedoch die Möglichkeit, den Schutz gegen eine zusätzliche Gebühr zu verlängern - zum Beispiel mit einer Naturgefahrenversicherung, die besondere Feuer- und Wasser-Schäden bezahlt.
Wie hoch Ihre Prämie ist, hängt nicht nur vom Umfang der von Ihnen ausgewählten Leistungen und dem derzeitigen Sanierungswert Ihres Hauses ab, sondern auch von der Bauart der Liegenschaft. Die günstigsten Versicherten sind Massivhäuser mit harten Dächern. Die Menge kann auch je nach Gebiet und den mit der Härte des Leitungswassers und der Sturmfrequenz zusammenhängenden Gefahren schwanken.
Gebäudeversicherungen für Wasserschäden
Die Gebäudeschadenversicherung ist Teil eines Versicherungspakets, mit dem Sie Ihr Eigentum sichern sollten. Die Wasserschäden gehören zu den größten Schädigungen, die eine Liegenschaft erleiden kann. Es hat eine unwiderstehliche Macht, so dass viele Objekte, die dem Element des Wassers zum Opfer gefallen sind, oft nicht mehr zu retten sind. Bei einer Flut im Haus muss aber nicht zwangsläufig ein Sturm wüten.
In der Regel werden die Wasserschäden durch eine Hausratversicherung gedeckt. Daher sollte jeder Immobilieneigentümer eine Hausratversicherung haben. Doch wofür zahlt diese Versicherung dann? Laut Statistik nutzt rund ein Sechstel aller Versicherungsobjekte diese im Jahr. Oft sind die Beschädigungen kleiner und die Schadensummen kleiner.
Bei einem Wasserschaden kann der Betrag des Schadens jedoch rasch mehrere tausend oder hunderttausend Euros erreichen. Bis dahin sind alle glücklich, eine Hausratversicherung zu haben. Gebäudeversicherungen decken Wasserschäden durch Brauchwasser ab. Sollte z. B. die Maschine undicht sein oder eine Wasserleitung platzen, übernimmt die Versicherung den Schadensbegleich.
Mitversichert sind auch Feuerlöschwasser. Die Löschwasserzufuhr erfolgt auch aus dem Zapfhahn. Also muss niemand fürchten, wenn es zu einem Feuer kam und durch das Wasser ein grösserer Schaden entstand, dass er auf den Gestehungskosten saß. Mitversichert sind auch die durch Heizung, Klimaanlage oder Solaranlagen verursachten Wasserverluste.
Hierzu zählen auch Schäden an Wasser, die durch einen Heizkessel oder sanitäre Anlagen verursacht werden. Die Versicherung kann den Versicherungsvertrag auch auflösen. Teilweise wird es schwierig sein, einen neuen Versicherungsträger zu gewinnen.
Ab wann muss die Hausratversicherung nicht für Wasserschäden aufkommen? Dies ist der Fall, wenn der Wasserschaden durch Überschwemmungen oder andere Naturereignisse verursacht wurde. Eine Grundversicherung ist dann eine Option für diese Schadensfälle. Diese Versicherung ist in der Regel in einer VGV (Gebäudevollversicherung) inbegriffen. Zudem muss die Versicherung nicht eintreten, wenn das geöffnete Glasfenster, die Tür oder ein undichtes Dach den Weg gefunden hat.
Ebenfalls werden vorsätzlich verursachte Beschädigungen nicht mitübernommen. Zum Beispiel, wer sein Haus absichtlich unter die Wasseroberfläche stellt, um die Versicherung zu überlisten und die versicherte Summe einzusammeln, erhält kein Bargeld. Tipp: Alle von aussen in das Objekt eindringenden Gewässerschäden müssen nicht zwingend vom Versicherungsträger gedeckt werden.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Versicherung bei Wasserschäden in einer Gebäudeversicherungspolice nur die in der Police angegebene Schadenshöhe übernimmt. Jeder, der eine kleine Deckungssumme abschließt, erhält keine großen Summen. Es ist daher notwendig, den Umfang der Leistungen und die Prämie sorgfältig zu prüfen.
Nicht nur die Bauart der Liegenschaft muss berücksichtigt werden, sondern auch das Lebensalter, die Position und der Wertigkeit sind mitentscheidend.