Din 18380 Druckprüfung

Nach Din 18380 Druckprüfung

Warmwasserbereiter und Wärmeerzeuger müssen nach VOB Teil C DIN 18380 auf Dichtheit geprüft werden. Handel: VOB/C ATV DIN 18380 Heizsysteme (Kapitel 6.21). Wasserdruckprüfung Druckleitung bis DN/OD63 Rohr-L 15 m Wasser. Die ATV DIN 18380 "Heizung und Warmwasserbereitung".

Die Druckprüfung nach DIN EN 14336. A2 Druckprüfbericht für die.

Druckprüfungen - Baupreisinformationen, Standards und Leitfäden, Angebotstexte

Wärmeversorgungssysteme - Rohrleitungen, Fittings, Heizflächen u. a. mit zusätzlicher Füllung, zusätzlicher Druck- und Dichtigkeitsprüfung, Leerlaufsystem nach Druck- und Dichtigkeitsprüfung,.... Bei der Erstellung der Druckluftprüfung und der anschließenden Wasserdruckprobe ist folgendes Vorgehen zu beachten: Es ist eine Personenbestimmung durchzuführen, die.... 11.3.1.1 Versatz und Befestigung Falls notwendig, müssen die Rohrleitungen vor der Druckprüfung mit Versatzmaterial bedeckt werden, damit sich die Lage verändert,....

Abänderungen 2016-09: Nach dem Verlegen und vor dem Verschließen der Wandschlitze und Wand- und Deckenöffnungen sowie ggf. vor dem.... Abänderungen 2016-09: Nach dem Verlegen und vor dem Verschließen der Wandschlitze und Wand- und Deckenöffnungen sowie ggf. vor dem....

Bei der Erstellung einer Wasserdruckprobe ist wie folgt vorzugehen: alle freien Stellen entfernen, demontieren oder abdichten; trennen und/oder....

Lehrstuhl für Bauingenieurwesen und Fußbodenbau GASSER

In der Baubranche (u.a.[1]) ist ein wichtiger Helfer für Planung, Bauleitung und Handwerk. Die nachfolgenden Hinweise weisen darauf hin, dass vor allem die Erfassung innerhalb der Schnittstellenkoordinierung verbessert werden muss und zeigen rechtliche Raffinessen auf, die sich negativ auf Estrich und Bodenbelag auswirkt.

Nach Bestätigung der Dichtigkeitsprüfung nach DIN EN 1264-4 durch den Heizungsinstallateur mit dem Prüfprotokoll P1 und dem Einbau der Bohle durch den Fachinstallateur wird die Funktionserwärmung nach entsprechenden Wartezeiten gestartet. Die Funktionserwärmung in Kombination mit dem Prüfprotokoll P2 ist für den Heizungsfachmann der Beweis, dass die Fussbodenheizung bestimmungsgemäss und fehlerfrei ist.

Im Regelfall vertrauen nicht nur Auftraggeber und Architekten darauf, sondern auch die Folgegewerke des Heizungsinstallateurs. Oftmals wird keine oder eine unsachgemäße hydraulische Einstellung durchgeführt! Für eine einwandfreie Funktion ist es eine bekannte Technologie, einen Hydraulikabgleich durchzuführen. Gemäß Energieeinsparungsverordnung (EnEV) bzw. VOB Teil C "Allgemeine bautechnische Auftragsbedingungen für Baudienstleistungen (ATV) - Heizungsanlagen und Trinkwassererwärmungsanlagen - DIN 18380" und DIN V 4701-10 "Energetische Beurteilung von Heizungs- und Klimaanlagen - Teil 10: Heizen, Warmwasserbereitung, Lüften" ist dies für alle zu errichtenden und zu erneuernden Heizungs- und Kühlsysteme weitgehend vorzuschreiben.

1] In Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und Forschung. Bild 1 (links) stellt zwei mit einer Wärmebildkamera aufgenommene Heizkreisläufe in einem Zimmer dar. Die Steuerventile waren voll offen und dennoch heizten die Heizkreisläufe nicht gleichmässig. Ursache: Keine oder eine unsachgemäße hydraulische Einstellung. Man erkennt gut, dass die einzelnen Heizungskreise keine Funktionen haben.

Ursache: ungenügende Spülung/Entlüftung sowie eine fehlende hydraulische Einstellung der Heizungsanlage. Bei beiden wurde die Erfassung komplett nach Schnittstellenabstimmung vorgenommen und sowohl vom Heizungsbauer als auch vom Architekten unterzeichnet. Legt eine Bodenschicht einen wasserdampfdichten Untergrund auf eine beheizte Estrichoberfläche (siehe Bild 1), kann es trotz richtiger Feuchtigkeitsmessung zu Schäden am Fußbodenbelag kommen.

Die Bodenschicht mißt die Estrichfeuchte an einer Meßstelle im Zimmer und bestimmt die Verlegebereitschaft. Weder Estrich- noch Fußbodenleger haben im Zuge ihrer gewohnten Untersuchungspflicht die Chance, diese Situation vor Ort ausreichend präzise zu beurteil. Der Nachweis, dass eine nicht nach den bekannten technischen Vorschriften durchgeführte Bodenheizung die Ursache des Mangels (aus Kundensicht ) oder der Beschädigung (aus Bodenlegersicht ) ist, liegt vermutlich bei der Bodenschicht.

In der Zwischenzeit hätte der Heizungsinstallateur die Heizungsanlage in einen einwandfreien Stand bringen können, z.B. weil der Auftraggeber eine ungenügende Wärmeabstrahlung während der Heizzeit beanstandet hat. Dabei wird auf das von ihm, dem Architekt, dem Bauherrn und dem Heizungsinstallateur gemeinschaftlich unterzeichnete Dichtheitsprüf- und Funktionsprotokoll Bezug genommen und damit versucht, die Einwände abzuwenden.

Dabei ist es aus technischer Sicht unerheblich, ob mehrere Heizungskreise eine einheitliche Thermostatsteuerung haben und somit in der Planung als ein Heizungskreis betrachtet werden. Ausschlaggebend ist, dass die Estrichoberflächen im kombinierten Heizkreisbereich sogar gleichmässig aufheizt werden. Ohne einen professionellen Hydraulikabgleich, der eine normgerechte Gestaltung der Bewegungsfugen erfordert, kann dies nicht garantiert werden.

Die DIN 18560-2:2009-09, Teil 5.3. 3 stellt fest: "Risse im Untergrund durch Schrumpfung können bei funktionaler und verlegefertiger Beheizung nicht ausgeschlossen werden. Wurden jedoch während der funktionellen und verlegefertigen Beheizung einzelner Heizkreisläufe wegen unzureichender Belüftung oder unsachgemäßem hydraulischem Abgleich nicht der zulässigen Maximaltemperatur ausgesetzt, bleibt ein nicht unbeträchtliches Residualrisiko hinsichtlich der nachfolgenden Rißbildung bestehen.

Vorgeschlagen wird, die Protokollierung im Bereich der Schnittstellenkoordinierung so zu ergänzen, dass neben der Dichtigkeit auch die Spülung/Entlüftung aller Heizkreisläufe sowie die fachgerechte Hydraulikanpassung durch den Heizungsinstallateur überprüft werden muss. Hierbei sind vor allem die Art des Hydraulikabgleichs (nach tabellarischer Darstellung, mit Datenschlitten, nachberechnet oder automatisiert [1]) und die notwendigen Ventilstellungen zu protokollieren.

Das Ankreuzen einer Prüfliste erlaubt keine Rückschlüsse auf die Effektivität des Hydraulikabgleichs. Es wird auch eine Änderung der Prüfprotokolle P1 bis P5 vorgeschlagen, damit diese nur vom Heizungsfachmann unterzeichnet werden und somit die Güte einer Inbetriebnahmemeldung beibehalten wird. Jedem Architekt, Baustellenleiter und vor allem dem Auftraggeber wird von der Unterzeichnung eines Protokolls abraten, das den Beweis für eine ordnungsgemäß durchgeführte Untersuchung beinhaltet, die er selbst falls erforderlich weder zurückverfolgen noch professionell nachprüfen kann.

Im Regelfall kann weder der Auftraggeber noch der Planer mit Sicherheit feststellen, ob jeder Heizkreislauf richtig gespült/belüftet wurde und ob bei der Druckprüfung alle Heizkreise offen und nicht abgeschaltet wurden. Durch die Unterschrift von Auftraggeber, Architekten, Bauleiter und Heizungsbauer auf einem Plan kann die unangemessene "Verschmelzung" der Beteiligten zum eventuellen Schaden des Nachfolgewerkes Estrich und Bodenbelag verstärkt werden.

Bei Rechtsstreitigkeiten wird es dem Architekt und der Bauleitung besonders erschwert, die Ausführung der Tests in Zusammenhang mit Fehlern in Zweifel zu ziehen. Die Estrichleger und Estrichleger sollten vom Auftraggeber alle Belege für die Druck- und Funktionsprüfungen einschließlich eines fachgerechten Hydraulikabgleichs verlangen.

VDMA-Merkblatt 24199 "Regelungstechnische Forderungen an die hydraulische Auslegung von Heizungs-, Kälte-, Trinkwasser- und Lüftungsanlagen", Stand 05.05.2005: Diese technische Information wurde zur Information an folgende Fachverbände übermittelt: > BG Ostrich und Biel e.

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