Rohrinnensanierung Trinkwasser

Innenrohrsanierung für Trinkwasser

Vorsicht bei der Innenrohrsanierung von Trinkwasserleitungen und Zulassung von Materialien und Materialien, die mit Trinkwasser in Berührung kommen. Bei der zerstörungsfreien Innenrohrsanierung von Trinkwasser- und Heizungsrohren werden Druck- und Vakuumverfahren kombiniert. Innenrohrsanierung von Trinkwasserleitungen mit Epoxidharz. Derzeit gibt es keine technischen Regeln für die interne Rohrsanierung von.

Donauer und Probst: Rohrinnensanierung

Die Donauer & Probst GmbH ist seit ihrer Firmengründung auf dem Gebiet der Innenrohrsanierung, einer neuartigen Technik zur beschädigungsfreien Instandsetzung von Trinkwasserrohren im Wohn- und Gewerbebau, tätig. Die Nachfrage nach dieser "sanften" Renovierung steigt immer mehr. Mehr als 1.200 renovierte Immobilien in mehr als 15 Jahren, vom einfachen Ein- bis zum Mehrfamilienhaus, belegen den Durchbruch.

Vor allem in Spitälern, Hotellerie und Behörden, in denen der Einsatz während der Renovierungsmaßnahmen fortgesetzt werden muss, hat sich die neuartige Rohrinnensanierung durchgesetzt. Leitungsausblasen: Die Fittings, Winkelventile, Wasserzähler und UP/AP-Ventile an der Strecke werden entfernt und durch Spezialanschlüsse mit Schlauchverbindungen ausgetauscht. Kaltgetrocknete und wieder erhitzte Druckluft wird nun durch jede dieser Verbindungen in den Litzenstrang eingelassen.

Nachdem das Röhrchen ausgeblasen und getrocknet wurde, wird mit dem Strahlen angefangen. Durch eine spezielle Sandstrahlanlage wird ein Spezialgranulat in das Strahlrohr gesprengt und wieder abgesaugt. Die Rohre werden nach der Reinigung mit einem eigens für Trinkwasser entwickeltem Epoxidharz beschichtet und von den Gesundheitsbehörden als "trinkwassertauglich" zugelassen - in der Altleitung wird eine neue Röhre erstellt.

Nach nur 12 bis 24 Std. Trocknungszeit kann die Pipeline wieder in Gang gesetzt werden.

Innenrohrsanierung und -sanierung für Rohrleitungen der Firma G. B. Braun GmbH | Haus & Grund Baden

Trinkwassersysteme müssen nach den Anforderungen der TrinkwV zumindest nach den allgemeinen technischen Vorschriften (aaRdT) projektiert, errichtet und in Betrieb genommen werden. Der regionale Wasserlieferant ist für die Qualität des Trinkwassers bis zum Hausanschluss verantwortlich. Beim Planen und Bauen des Trinkwassersystems im Haus müssen der Bauherr oder Planer und das Installationsbüro die Anforderungen vonaRdT erfüllen.

Der Betreiber hat nach der Inbetriebsetzung während der ganzen Nutzungsdauer dafür zu sorgen, dass die Trinkwasserqualität in der Hausanlage den Anforderungen der Trinkwasserverordnung genügt. Dies gilt auch für die Wartung von Trinkwassersystemen, z.B. für die interne Rohrsanierung. In alten Trinkwasseranlagen, besonders bei den bisher eingesetzten feuerverzinkten Rohren, treten im Laufe der Zeit unerwünschte korrosive Einlagerungen auf.

Auf der einen Seite wirken sich diese auf die Qualität des Trinkwassers aus, auf der anderen Seite können Undichtigkeiten auftreten. Welch ein Glück, dass die findigen Firmen Prozesse für die Innenverkleidung von Pipelines haben: Das ist das Ergebnis: Die Rohre werden von der Innenseite gesäubert und anschließend mit Epoxidharz oder einem keramischen Verbundwerkstoff auskleidet. Allerdings müssen die internen Rohrsanierungen mit aaRdT übereinstimmen. In der Regel gilt die Anforderung als gegeben, wenn die eingesetzten Prozesse oder Erzeugnisse von einem Betrieb der Trinkwasserbranche, z. B. vom DFG (Deutscher Verband des Gas- und Wasserfaches e. V.) akkreditiert wurden.

Allerdings wurden die Vorschriften für die Genehmigung von Innensanierungen im Jahr 2011 aufgrund der bestehenden Unwägbarkeiten aufgehoben. Auch Wasserversorgungsunternehmen und öffentliche Einrichtungen haben seit einiger Zeit davor gewarnt, das Innere ihrer Rohre mit Epoxidharz oder dem keramischen Verbundverfahren zu beschichten. Gemäß den Vorschriften der Trinkwasserverordnung beschließt das UBA über die Bewertungsgrundlage für die Prüfungen und Zulassungen von Stoffen und Stoffen, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen.

Das UBA hat bereits 2015 eine Bemessungsgrundlage für metallische Materialien herausgegeben. Eine vorläufige Evaluierungsgrundlage für Schmelz und Keramiken steht nun zur Verfügung und wird in Kürze publiziert. Laut Angaben des UBA kann die Begutachtung jedoch bis zur Publikation der Begutachtungsgrundlage nach dem Konzept von einer unabhängigen Instanz durchgeführt werden. Eine Beschichtungsrichtlinie für Organika wie z. B. Epoxidharze gibt es seit Anfang des Jahres 2016.

Außerdem ist vorgesehen, diese in eine Evaluierungsgrundlage umzuwandeln, um die Prozeduren anschließend bestätigen zu können.

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