Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Wasserschaden Wohnung
Gewässerschäden an der WohnungFür Wasserschäden in einer gemieteten Wohnung haften?
Jährlich sind viele deutsche Privathaushalte von einem Wassereinbruch bedroht. Platzende Wasserleitungen, verstopftes Dach und starke Regenfälle können zu beträchtlichen Schäden in der Wohnung führen. 2. Wie man diese Fragen beantwortet, hängt vor allem davon ab, wer den entstandenen Sachschaden hat. Tritt ein Wasserschaden in der Wohnung oder an der Einrichtung auf, ist es als Hauswirt sinnvoll, eine Gebäudeversicherung und als Pächter eine Hausratversicherung abzuschließen.
Andernfalls droht die Gefahr, dass Sie den entstandenen Verlust selbst tragen müssen, wenn niemand dafür einsteht. Prinzipiell ist der Leasingnehmer dazu angehalten, im Sinne seiner vermietrechtlichen Sorgfaltspflicht die Wohnung und alle Objekte, die zu Beschädigungen der Wohnung Anlass geben können (Backofen, Spülmaschine etc.), sowohl in akustischer als auch in optischer Hinsicht zu beaufsichtigen. Im Übrigen ist § 280 BGB anzuwenden, nachdem der Pächter auch für selbstverschuldete Beschädigungen haftet.
Grundsätzlich hat der Leasingnehmer jeden Fehler sofort dem Leasinggeber anzuzeigen. Auch hier tritt 280 BGB in Kraft, wenn durch die Nichtmitteilung ein Schadensersatz an der Wohnung eintritt. Danach kann der Hausherr vom Pächter eine Entschädigung einfordern. Ist die Wohnung beschädigt, so hat der Eigentümer die zur Behebung des Fehlers erforderlichen Aufwendungen zu tragen, sofern der Schadensgrund bei oder vor Vertragsabschluss vorlag oder der Schadensursache ein von ihm zu vertretender Sachverhalt vorliegt.
Vor Vertragsabschluss bestehende Schadensfälle bedürfen keines Verschuldens des Mieters. Wußte der Pächter jedoch davon, so übernimmt der Pächter keine Haftung. Liegt der entstandene Sachschaden nach Vertragsabschluss vor, muss dem Leasinggeber ein verschuldetes Verhalten nachweisbar sein. Der Ausschluss der Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten im Rahmen des Mietvertrages ist generell nicht gestattet. Die Art der Absicherung hängt davon ab, wo und wie der Versicherungsfall eingetreten ist.
Dabei ist es irrelevant, wo der entstandene Sachschaden liegt. Abhängig vom Mietvertrag übernimmt die Hausratversicherung den Hausschaden. Dies betrifft alle Zu- und Ablaufleitungen für Wasserversorgungs-, Heizungs- oder Sprinkleranlagen. Die Hausratversicherung deckt je nach Auftrag Hausratschäden ab. Wird der Wasserschaden vom Vermieter selbst verschuldet, wird eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Die Mietzinsminderung aufgrund von Wasserschäden ist davon abhängig, ob dieser Wasserschaden als Mietausfall zu betrachten ist. Prinzipiell hat der Leasingnehmer Anspruch aus dem Mietgarantiegesetz Ein Fehler besteht, wenn die Eignung der Wohnung für die vertragsgemäße Nutzung gemindert ist.