Wer Zahlt bei Wasserschaden

Wird der Wasserschaden bezahlt?

Wasserschäden entstehen typischerweise für die Versicherung, wenn Leitungswasser "unbeabsichtigt" entweicht und dadurch Schäden verursacht. Sollte die Wohnung plötzlich überflutet sein - hier erfahren Sie alles über Wasserschäden: Im Falle von Wasserschäden am und im Gebäude ist dem Versicherten nicht immer klar, welche Versicherung welchen Schaden deckt. Wasserschäden an Dusche, WC oder Waschmaschine können sich schnell über das Bad hinaus ausbreiten. Von wem werden die Reparaturkosten übernommen?

Von wem wird der Wasserschaden bezahlt?

Bei Wasserschäden ist es wichtig, ruhig zu bleiben und rasch zu reagieren. Zuerst sollte man die Wasserversorgung unterbrechen, d.h. die Absperrventile oder den Haupt-Wasserhahn schließen. Falls das Brauchwasser von oben kommt, benachrichtigen Sie die Anwohner oder den Hauswart oder Administrator, der im Ernstfall die betreffende Ferienwohnung betritt.

Weil Elektrizität durch die Wasserversorgung geleitet wird, kann diese Massnahme Menschenleben schützen. In einem zweiten Arbeitsschritt muss das Abwasser entfernt werden: Bei viel Bewässerung, wie z.B. einem vollen Weinkeller, muss die Werkfeuerwehr informiert werden. Die Wasserabsaugung kann mit Spezialpumpen wirkungsvoll erfolgen. "Der Fußboden muss umgehend getrocknet werden, damit nicht mehr Spritzwasser abfließen kann und mehr Schäden entstehen", so Kathrin Jarosch vom DAV.

"Man als Opfer sollte alles tun, um den Schmerz zu minimieren. Ältere Frauen können kein Trinkwasser aus dem Eimer holen - aber sie können Unterstützung vom Rettungsdienst bekommen. Die entstandenen Schäden müssen - sozusagen als Beweis - für die Versicherungsgesellschaften und zu Ihrer eigenen Absicherung nachweisbar sein. "Mit der Versicherungsgesellschaft muss besprochen werden, welche Sachen für eine Beurteilung aufbewahrt werden müssen.

"Allerdings sollten Feuchtmöbel wegen der Gefahr von Schimmelbildung nicht in der Ferienwohnung verbleiben." Aber wenn es zu einem Wasserschaden kommt, ist das ganz einfach", sagt er. "Bei Überschwemmungen muss der Bewohner rasch reagieren und den Eigentümer schnellstmöglich informieren", sagt Ulrich Ropertz vom Bundesverband Deutscher Mietinteressenten. "Für die Termine gibt es keine feste Regelung, aber die Faustformel lautet: Je höher der Schadensumfang, desto geringer die Deadline.

"Bei Wasserschäden sollte der Hausherr stets benachrichtigt werden, egal wer den Wasserschaden verursachte. Begründung: Im Falle von Schäden - wie z.B. Schimmel - kann der Pächter für Schäden verantwortlich gemacht werden, auch wenn er die Wasserleckage nicht zu vertreten hat. Andererseits sollten Sie sich als Hauswirt nicht zu viel Zeit nehmen, um die Sache zu regeln.

Sind sie nicht selbst für den entstandenen Sachschaden verantwortlich, haben sie Anspruch auf Mietminderung und vorzeitige Abreise. "Sollte die Immobilie nach einem Leitungsbruch nicht unbewohnbar sein, kann der Bewohner auf Rechnung des Eigentümers oder seiner Krankenkasse in das Haus einziehen, bis die Immobilie wieder in gutem Gesundheitszustand ist", so Ropertz.

Vor der Beauftragung von Trockenfirmen oder Handwerkern zur Schadensbehebung rät er jedoch: "Zuerst sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse reden und abklären, welche Mängel behoben werden müssen. "Die Hausbesitzer sollten die Versicherungsgesellschaft informieren." Wenn Sie jedoch auf der sicheren Seite sein wollen, können Sie die geschriebene Version verwenden oder sich die Schadensmeldung von Ihrer Versicherungsgesellschaft quittieren lassen.

Der Versicherer sollte sofort benachrichtigt werden - innerhalb von 24 h oder mindestens ein paar Tagen, so weiter P. Becker. Pächter oder Vermieter: Der Wasserschaden ist einer der häufigste Versicherungsfälle in Deutschland. Alleine 2014 mussten die Wohngebäude-Versicherer 2,34 Mrd. EUR für einen Wasserschaden bezahlen. Durch die verschiedenen Größen sind die Fallzahlen unterschiedlich, so dass die Fragestellung, wer was bezahlt, nicht immer klar beantwortet werden kann.

Es kommt darauf an, wie der entstandene Sachschaden eingetreten ist und wer für den Sachschaden verantwortlich ist. Grundsätzlich gilt: "Wer den entstandenen Sachschaden verursachte, muss zahlen", sagt er. Eine Mieterin überläuft seine Wanne. Die Mieterin sollte auf jeden Fall ihre Haftpflicht-Versicherung konsultieren. Von wem werden Rohrbrüche bezahlt? Eine Leitung bricht, Appartements werden überflutet.

Ist der eigene Haushalt betroffen, zahlt die Haushaltswarenversicherung. Wenn es sich um ein Wohnhaus mit Stockwerkeigentum verschiedener Besitzer handelte, muss der Besitzer, dessen Appartement den entstandenen Sachschaden verursacht hat, auch den Sachschaden an den benachbarten Wohnungen ersetzen. Und das ungeachtet der Frage der Schuld. Im Einzelfall kann auch der Vermieter der Ferienwohnung zum Schadenersatz hinzugezogen werden.

Die Vermieterin haftet jedoch nicht für Schäden am Mietobjekt. Die Mieterin berichtet den Versicherungsfall ihrer Hausratsversicherung. Sie überprüft, wen sie für den Verlust in Anspruch nimmt. Ist der Leasingnehmer nicht versichert und davon Ã?berzeugt, dass der Leasinggeber den entstandenen Verlust hätte verhindern können oder dass ein anderer Leasingnehmer dafÃ?r verantwortlich ist, kann er Schadenersatz beanspruchen.

In allen anderen Fällen ist der Leasinggeber zur Instandsetzung des beschädigten Gebäudes gezwungen - gleichgültig, wer die Ursache dafür hat oder ob er vom schuldigen Leasingnehmer Schadenersatz erfährt. Was zahlt die Krankenkasse? Der Wasserschaden wird in der Regel durch eine Hausrat-, Haftpflicht- und Bauhaftpflichtversicherung für Eigentümer gedeckt. In der Mietrechtsprechung ist es jedoch das genaue Gegenteil: Der Pächter muss beweisen, dass er kein Verschulden hat.

Solange keine dritten Person wie vom Eigentümer beauftragtes Fachpersonal den entstandenen Sachschaden hätte verursachen können. Auch in diesem Falle obliegt die Beweispflicht dem Wirt. Dann ist es für einen Pächter durchaus vernünftig, sich nicht auf den Experten des Mieters zu verlassen, sondern einen neutralen Experten zu beauftragen.

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