Druckprüfung Trinkwasserleitung Dvgw

Prüfung der Trinkwasserleitung Dvgw

DVGW-Zulassung und das RAL-Gütezeichen sind Voraussetzung für die Trinkwasserinstallation. Der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.) hat mitgeteilt, dass diese Anforderungen erfüllt sind. Die Trinkwasserverordnung regelt die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch.

Das Trinkwasser muss den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen.

Trinkwasser-Verordnung, DIN, DVGW, ZVSHK....

Eine verantwortungsbewusste, kontinuierliche und intensive Kooperation zwischen Planer, Verarbeiter und Betreiber ist bei der Projektierung und Realisierung einer Trinkwasseranlage unerlässlich. Alle kennen das Phänomen: Alle Akteure funktionieren gut zusammen, aber in einem Bereich oder Unterprojekt geht jeder davon aus, dass der andere verantwortlich ist oder sich darum sorgt - und dann interessiert es niemanden.

Das ist leicht zu verhindern - und jeder, ob Fachplaner, Monteur, Bauleiter oder Auftraggeber, sollte sich dessen im Voraus bewußt sein. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht vor, dass "Wasser für den Verzehr so sein muss, dass es keine Gesundheitsschäden, vor allem durch Erreger, verursacht".

Dabei geht es um die korrekte Verlegeart (z.B. Schleifenverlegung mit doppelwandigen Paneelen), die Garantie für ausreichende Betriebstemperaturen, die Erfüllung einer Mindestzeit für den Wasserwechsel, der geodätischen Höhenlage, des Gleichzeitigkeitsfaktors und vieles mehr und das liegt vor allem in der Verantwortung des Installateurs und des Planers. Trinkwasser-Verordnung, DIN, DVGW, ZVSHK.... Zudem sind die gesetzlichen Bestimmungen und technische Regelungen nicht immer ganz klar.

Ergänzend zur Trinkwasser-Verordnung und den Normen EN 806, EN 1717 (Schutz des Wassers vor Verschmutzung) und in einigen wenigen Ausnahmefällen - natürlich nicht in allen Ländern - finden die nationalen Ergänzungsnormen wie die Normen DVGW W, VID 6023, ZVSHK-Datenblätter usw. Anwendung. Dass eine enge Kooperation wichtig ist, wird auch dadurch deutlich, dass eine schlechte Qualität des Wassers nach der geltenden Trinkwasser-Verordnung strafbar ist.

Darüber hinaus schreibt die DIN EN 806 (Technische Regel für Trinkwasserinstallationen) vor, dass eine Anlage die Funktionsanforderungen für eine rechnerische Nutzungsdauer von 50 Jahren erfüllen, keine Schäden verursachen und die Sicherheit der Menschen nicht beeinträchtigen darf. Allein dies macht es erforderlich, dass alle Arten von Trinkwasser-Installationen, nicht nur in der Hotellerie, im Gastgewerbe, in Krankenhäusern, Altenheimen oder ähnlichen Einrichtungen, sondern auch in Einfamilienhäusern, mit größter Vorsicht auf die Einhaltung der hygienischen Gesichtspunkte achten.

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