Protokoll Druckprüfung

Druckprüfprotokoll

Es ist ein Protokoll über diese Druckprüfung zu erstellen (siehe Rückseite), aus dem alle relevanten Parameter hervorgehen. Mit RAUTITAN führen Sie eine Druckprüfung durch: Die Dichtheitsprüfung ist gemäß der angewandten Norm mit mindestens folgendem Inhalt aufzuzeichnen: Der Dichtheitsprüfbericht ist je nach Abwasserverordnung aufzubewahren oder der Gemeinde vorzulegen. Lecktestprotokoll für DIWAsystem Trinkwasser-/Heizungsanlage.

Abschriften

Die Heizkreisläufe der Flächenheizungen sind vor dem Estricheinbau mittels einer Druckprüfung auf Dichtigkeit zu überprüfen und in einem Protokoll aufzuführen. Der Lecktest kann mit Luft, Dampf oder Inertgas* ausgeführt werden. Für eine Druckprüfung mit Pressluft oder Inertgasen muss sichergestellt sein, dass nur die Heizkreisläufe getestet werden.

Der Drucklufttest muss bei 0,11bar, der Festigkeitstest bei 3bar durchgeführt werden. Am Anfang des normalen Betriebs der Anlage können alle Gefrierschutzmittel gemäß den geltenden Arbeitsschutzvorschriften entleert und wiederverwendet werden. Es ist nach dem Heizvorgang, wie oben dargestellt, noch nicht gewährleistet, dass der Belag den für die Verlegebereitschaft notwendigen Feuchtegehalt aufweist (Richtwerte für die Verlegebereitschaft finden Sie in DIN EN 1264 Teil 4, Tabelle 1).

Der Bodenbelag muss vor der Verlegung mit einem entsprechenden Meßgerät die Verlegebereitschaft feststellen. Formulare für die Prüfprotokolle zur Druckprüfung und Funktionsbeheizung stehen im Download-Bereich oder in den Pflichtenheften für Flächenheizungen zur Verfügung.

Berufsverband SHK Bayern: Die "I AG" ist gestorben

Die schwarz-rote Bundesregierung startete mit der klaren Absicht, die "Ich-AG" auszulöschen. Die Aufhebung der "Ich-AG" wurde, wie im Parlament gewohnt, zum 31. Dezember 2005 nicht umgesetzt und bis zur Jahresmitte 2006 befristet. Bei der anschließenden Abstimmung haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, die "Ich-AG" unter ihrem bisherigen Titel aufzuheben, aber anstelle der "Ich-AG" eine neue Vorschrift vorzuschlagen.

Die Berufsgenossenschaft SHK Bayern weist darauf hin, dass trotz des Reformwillens erneut ein fauler Kompromiß auf Seiten des Handwerkes von der etablierten Regierungskoalition erzielt wurde. Nach Ansicht des Berufsverbandes SHK Bayern bedeutet der so bezeichnete Gründungszuschuss ferner eine unverhohlene Wettbewerbsverfälschung und die Foerderung der Mehrfachbeschaeftigung auf Rechnung des Steuerpflichtigen.

Man kann davon ausgehen, dass in einigen Jahren trotz der Feinabstimmung durch die Politiker deutlich wird, dass das neue Rechtsinstrument ebenso wie die "Ich-AG" nicht zu mehr Arbeitsplätzen führt (insbesondere nicht zur Entstehung von mehr sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverträgen), sondern dass die große Mehrheit der Empfänger von Gründungsförderung nach Auslaufen der Förderperiode in das Sozialsystem einfliessen wird.

Die Ablehnung der so genannte Startbeihilfe richten Sie an Ihr örtliches Landtags- oder Bundestagsmitglied. Die schwarz-rote Bundesregierung startete mit der klaren Absicht, die "Ich-AG" auszulöschen. Die Aufhebung der "Ich-AG" wurde, wie im Parlament gewohnt, zum 31. Dezember 2005 nicht umgesetzt und bis zur Jahresmitte 2006 befristet.

Bei der anschließenden Abstimmung haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, die "Ich-AG" unter ihrem bisherigen Titel aufzuheben, aber anstelle der "Ich-AG" eine neue Vorschrift vorzuschlagen. Die Berufsgenossenschaft SHK Bayern weist darauf hin, dass trotz des Reformwillens erneut ein fauler Kompromiß auf Kosten des Handwerkes von der etablierten Regierungskoalition zustande gekommen ist.

Nach Ansicht des Berufsverbandes SHK Bayern bedeutet der so bezeichnete Gründungszuschuss ferner eine unverhohlene Wettbewerbsverfälschung und die Foerderung der Mehrfachbeschaeftigung auf Rechnung des Steuerpflichtigen. Man kann davon ausgehen, dass in einigen Jahren trotz der Feinabstimmung durch die Politiker deutlich wird, dass das neue Rechtsinstrument ebenso wie die "Ich-AG" nicht zu mehr Arbeitsplätzen führt (insbesondere nicht zur Entstehung von mehr sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverträgen), sondern dass die große Mehrheit der Empfänger von Gründungsförderung nach Auslaufen der Förderperiode in das Sozialsystem einfliessen wird.

Die Ablehnung der so genannte Startbeihilfe richten Sie an Ihr örtliches Landtags- oder Bundestagsmitglied.

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