Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Wasserhaushaltsgesetz 2015
Das Wasserhaushaltsgesetz 2015Dezember 2015 abzuschließende Maßnahmenprogramm wird dem. Es besteht daher keine unmittelbare Verpflichtung zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung bis Ende 2015. Gemäß § 61 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) werden bis 2015 alle öffentlichen und privaten Wasserressourcen dem öffentlichen und privaten Sektor zur Verfügung stehen. Kanalisation auf Dichtheit prüfen.
Kostenlose Angebote 2015
Kostenlose Suche nach den wichtigsten Bundesgesetzen und -vorschriften. An dieser Stelle bieten wir Ihnen die jeweils aktuellen Versionen an. Geschichtliche oder künftige Versionen können Sie unseren Festpreisangeboten entnehmen. Hier werden die Vorzüge unserer professionellen Forschungsangebote und der Zusatznutzen für Ihre alltägliche Tätigkeit übersichtlich dargestellt. Die Suche kann auch mit Verweisen aus dem BGBl. oder mit der Referenznummer A des Bundesgesetzblattes (FNA-Nr.) erfolgen.
Sie können auch die Registerkarte "Alphabetische Liste" verwenden, um eine bestimmte Regelung auszuwählen.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - IZU
Zitat: Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juni 2009 (BGBl. I S. 2585), das durch Art. 1 des Bundesgesetzes vom 18. Juni 2017 (BGBl. I S. 2771) abgeändert wurde. Das WHG regelt die Nutzung und den Gewässerschutz (Oberflächengewässer, Kuestengewaesser, Grundwasser).
Das Regelwerk dient der Regulierung des Wasserhaushaltes und umfasst beispielsweise Vorgaben für die Ableitung von Abwässern, die Nutzung des Grundwassers, Gewässerschutzgebiete, Einrichtungen zum Umschlag wassergefährdender Stoffe, die Planung von Maßnahmen und Bewirtschaftung sowie die Erhaltung und Entwicklung von Wasser und den Schutz vor Hochwasser. Jeder, der Wasser benutzt, belastet oder von Wassergefahren gefährdet ist, ist davon berührt.
Die Bezirksverwaltungen (Landratsamt oder selbständige Stadt) sind als niedere wasserrechtliche Behörden und die Wasserwirtschaftsbehörden (Wasserwirtschaftsämter) oder -experten tätig. Mit der Novellierung der 60 und 107 WHG wird eine Lücke in der Durchführung der EU-Richtlinie über industrielle Emissionen hinsichtlich der Zulassung von Kläranlagen für Sickerwässer, die nicht durch die Deponiegenehmigung abgedeckt sind, geschlossen.
Zweitens wird 63 WHG vor allem nach dem Urteil des EuGH vom 15. Dezember 2014 (Rechtssache C-100/13) dahingehend geändert, dass keine weiteren einzelstaatlichen Vorschriften an ein Bauprodukt mit harmonisierter europäischer Normenkonformität auferlegt werden. Infolge der katastrophalen Überschwemmungen im Jahr 2013 sah sich die Regierung gezwungen, die Vorschriften zum Schutz vor Überschwemmungen zu überarbeiten.
Der überwiegende Teil der Novellierungen betrifft das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), vor allem das Themengebiet Hochwassergebiete. Ermöglichungsklauseln wurden aufgenommen, um die Durchführung verbindlicher Maßnahmenprogramme und Managementpläne der EU sowie die Festlegung unterschiedlicher Umsetzungsfristen zu regeln. Mit der Novellierung wird die europäische Industrie-Emissionsrichtlinie (IE-RL) in nationales Recht umgesetzt, unter anderem im Rahmen eines Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.
Diese Neuregelungen beziehen sich insbesondere auf die Einrichtungen nach 60 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 WHG und Abwasserableitungen aus Einrichtungen nach 3 Abs. 3 Nr. 2 WHG bzw. aus Einrichtungen nach § 60 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 WHG. Darüber hinaus hat 107 WHG eine Übergangsbestimmung geschaffen: 54 erklärt die Bedingungen, die im Rahmen des Begriffs "Best Available Techniques" (BAT) gemäß den Anforderungen der IE-Richtlinie in das deutsche Wassergesetz aufgenommen wurden.
57 WHG: Feststellung, dass die Vorgaben der BVT-Schlussfolgerungen für die Einleitung von Abwässern in ein Gewässer in der Abwasserversorgung in der Verordnung verankert sind. Bei bestehenden Abwasserableitungen aus Betrieben nach 3 der vierten BiSchV oder Betrieben nach 60 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 WHG ist die Abwasserschutzverordnung nach Bekanntgabe der BVT-Schlussfolgerungen zu überprüfen und ggf. innerhalb eines Jahres nachzubessern.
Der Betreiber muss die darin enthaltenen Vorschriften innerhalb von vier Jahren nach Bekanntgabe der BVT-Schlussfolgerungen vorlegen. Sollte die Durchführung der neuen Vorschriften aufgrund der technischen Eigenschaften der betreffenden Einrichtung innerhalb der vorgesehenen Fristen unangemessen sein, so sollte die zuständigen Behörden einen längeren Zeitrahmen vorgeben. 60 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 WHG: EinfÃ??hrung einer Bewilligungspflicht fÃ?r Abwasserreinigungsanlagen.
Dies gilt für Betriebe, in denen Abwässer aus einer nach § 3 der vierten BiSchV nicht immissionsschutzrechtlich als Nebenanlagen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 der vierten BiSchV zugelassen sind und deren Abwässer nicht unter die kommunale Abwasserverordnung fallen. 107 WHG: Vor dem 01.05.2013 erteilte Genehmigungen nach den nationalen Vorschriften für Kläranlagen im Sinn von 60 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 WHG werden beibehalten.
Alle genehmigungspflichtigen Betriebe nach 60 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 WHG müssen bis zum Ablauf des Jahres 2015 die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 bis 3 WHG erfüllen. Es handelt sich um eine Novellierung der Meeresgewässer (Meeresstrategie-Richtlinie) und des Wasserstraßengesetzes; die Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt erfolgt am 13.10.2011. Die Novellierung wurde durch das Umsetzungsgesetz der Dienstleistungs-Richtlinie im Bereich des Umweltrechtes und der Umweltgesetzgebung vorgenommen.
Das WHG wurde durch das Gesetz vom 21. Juni 2009 geändert. Aktuelles Mitteilungsblatt "Wasserhaushaltsgesetz tritt in Kraft".