Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Haare im Abfluss Dusche
Haar in der AblaufduscheTragisches Duschunglück: Ihre Haare verfangen sich im Abfluss - Todesdrama um 17-Jährige
Studentin Brianne'Bri' Marie Rapp aus Pennsylvania ist in ihrer Dusche ertrunken, nachdem sich ihre langen Haare im Abfluss verheddert hatten. Der 17-Jährige war nach ersten Ergebnissen am frühen Morgen unter der Dusche verärgert. Der Abfluss muss durch ihre Haare blockiert worden sein, so dass das Nass so hoch aufstieg, dass'Bri' unterging.
Es bleibt abzuwarten, ob ihr Zusammenbruch mit den letzten Medikamenten zu tun hat, die sie aufgrund einer Krankheit der Schilddrüse einnehmen musste.
Der Haarausfall
Die Sicht ist wirklich nicht schön: Haare stauen sich im Abfluss der Dusche, verschmelzen mit Shampoo, Gel und Schmutzwasser und nach einer gewissen Zeit wird alles verstopf. Vielleicht bleibt uns das aber auch in Zukunft erhalten! Yeon Taekwon, Jeon Minchang und Choi Seungho haben den "Haarfilter" entwickelt, der das Haar auffängt, bevor es den Abflussstopfen kann.
Die runden Kunststoffelemente werden ganz leicht auf den Ablauf gelegt und lassen sowohl Feuchtigkeit als auch Schäume durch - aber die Haare verfangen sich in den unterschiedlich langen Kegeln und lassen sich leicht entfernen. Unglücklicherweise ist die bisherige Vorstellung nur eine Vorstellung - aber wir hoffen, dass sie bald Wirklichkeit wird!
Verstopfte Kanalisation - wer bezahlt?
Ist der Abfluss einer Dusche, Badewanne oder WC in einer gemieteten Wohnung blockiert, fragt man sich rasch, wer den oft notwendigen Fachbetrieb aufbringt. Für Sachmängel der Mietgegenstände haftet der Vermieter auch dann, wenn er diese nicht zu vertreten hat. Für jeden Fehler gibt es eine Verpflichtung zur Nacherfüllung ( " 535 Abs. 1 S. 2 BGB) und eine automatisierte Mietminderung ( " 536 BGB).
Abweichend ist die Situation nur dann, wenn der Fehler aus der Sicht des Leasingnehmers liegt, d.h. von ihm verschuldet wurde ( 326 Abs. 2 S. 1). Hierzu ist der Hauswirt aber wieder nachweisbar. Auch wenn die Verantwortlichkeit des Pächters festgestellt wurde, ist er noch lange nicht "schuldig". Weil eine vertragsgemäße Nutzung nicht durch den Pächter zu vertreten ist ("§ 538 BGB").
Bei vertragsgemäßer Nutzung bezahlt der Pächter die Mieten, der normale Verschleiß wird durch die Bezahlung kompensiert. Die vertragliche Nutzung beinhaltet die gewöhnliche Nutzung von Dusche und WC. Also muss der Hausherr es loswerden: Insofern ist der Pächter aber auch verpflichtet, Haarsiebe und ähnliche Geräte zu verwenden, um Blockaden zu vermeiden.
Liegt die Blockierungsursache im Einflussbereich des Pächters, hat der Mieter die Gelegenheit zu beweisen, dass ein Strukturfehler vorliegt, der die Blockierung verursacht hat. Sollte sich herausstellen, dass der Eigentümer für den Umzug zuständig ist, kann die kleine Reparaturklausel weiterhin gelten.
Dazu zählen sicherlich auch die einmaligen Abflussarbeiten. Verbleiben die Instandsetzungen im Einzelnen und pro Jahr unter gewissen Beträgen, können sie im Rahmen des Mietvertrages an den Vermieter weitergegeben werden - ungeachtet der Zuordnungsfrage.