Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Wasserschaden Laminat Gebäudeversicherung
Versicherung für Wasserschäden an LaminatgebäudenWasserschaden: Müssen Hausratversicherungen auch für Beschädigungen am Laminat büßen?
Die Leckage wurde nicht unmittelbar erkannt, so dass das anfallende Restwasser für mind. 12 Std. entweichen konnte und dementsprechend auf dem Laminatfußboden der Einbauküche verteilt wurde. Der Spülenunterschrank auf der Rückseite war bereits angeschwollen und auf dem Laminat unter der Kücheneinheit befand sich eine Schicht voll frisches Nass.
Dadurch wurde das Flusswasser gestoppt, so dass wir im zugänglichen Teil der Wohnküche kein einziges Mal etwas davon haben. Der Wasserzulauf wurde umgehend gestoppt und das Laminat wurde abgewischt, aber in diesen Gebieten ist das Laminat angeschwollen und nun auch im Sichtbereich vor der Leiste ist die Deckschicht an zwei Punkten abplatzen.
Bei der telefonischen Meldung der Schäden an der Haushaltswarenversicherung wurde gesagt, dass das Laminat Teil des Hauses sei und daher nicht austauschbar ist. Die Gebäudeversicherung ist dafür verantwortlich. Die Laminate schwimmen auf einer Trittschallisolierung. Unten ist der Zementestrich. Wenn zwischen Laminat und Spachtel noch ein weiterer Fußbodenbelag vorhanden gewesen wäre, hätte er ausgetauscht werden können, da es sich dann um einen zweiten Belag handeln würde (nach Angaben des Versicherers).
Die Versicherungskonditionen besagen z.B., dass Gegenstände, die ich als Pächter auf eigene Rechnung in das Gebäude eingebracht habe, gedeckt sind. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die durch einen Versicherungsfall bedingten Reparaturkosten in Mietwohnungen zur Beseitigung von Schäden durch Leitungswasser an Fußbodenbelägen.... erstattet werden. Dass ich Pächter bin, habe ich nicht am Handy gesagt, aber ich wurde auch nicht danach befragt.
Das Laminat haben wir selbst gekauft und eingebaut, deshalb sollte es meiner Ansicht nach eine Versicherung sein. Gemäß den Hausratversicherungs-Bedingungen (VHB) sind Bauteile, die eine ortsfeste Anbindung an das Haus erfordern, nicht mitversichert ( " 1 Nr. 6 VHB"), es sei denn, es sind Gegenstände, die der Garantienehmer auf eigene Rechnung in das Haus einbringt oder als Pächter oder Stockwerkeigentümer übernimmt und für die er das in Absprache mit dem Grundbesitzer oder der Stockwerkeigentümergemeinschaft das Verlustrisiko übernimmt (§ 1 Nr. 4 VHB).
Wenn der Versicherte kein Pächter ist und das dem Versicherten gehörige Laminat nicht auf einem Bodenbelag, sondern z.B. auf dem Boden liegt, haftet die Hausrat-Versicherung nicht für Schäden am Laminat durch Wasser aus der Leitung. Ist es dagegen ein Mieterausfall, haftet die Hausrat-Versicherung nach 1 Nr. 4 VHB, obwohl das Laminat mit dem Haus verbunden ist.
Weisen Sie daher Ihrer Hausratsversicherung, für die die Präsentation der Monatsüberweisungsbelege ausreicht, Ihren Mieterstatus nach und senden Sie einen Rechnungsbelege für das Laminat.