Dachentlüftung Abwasser

Dachlüftung Abwasser

Hi Petra, ich würde auf jeden Fall nehmen, weil durch die Belüftung das Abwasser besser und schneller abfließt. oder eine Dachbelüftung Ihrer Abwasserleitung. Die gleichzeitige Installation mit dem Aktivkohlefilter stellt sicher, dass das Fallrohr belüftet wird, ohne dass Abwasser anfällt. Ihre Dachlüftung ist frei und in Ordnung? im öffentlichen Kanal kann bei fehlender oder verstopfter Dachlüftung geschlossen werden.

Entlüftung bei Schmutzwasserabfluss

Bei der Be- und Belüftung von Entwässerungssystemen gelten für die Spezialisten vielfältige Standards. Für einen reibungslosen Betrieb müssen die Entwässerungssysteme entsprechend belüftet werden. Schmutz- und Mischwassersysteme werden über Lüftungskanäle belüftet und abgelassen. Lüftungskanäle schaffen die Anbindung der Kanalisation an die Luft, um den Gasaustritt und den Luftdruckausgleich zu gewährleisten.

Für die Lüftungsplanung und -durchführung von Entwässerungssystemen ist die DIN EN 12056 "Schwerkraftentwässerungssysteme in Gebäuden", Stand Jänner 2001, sowie die deutsche Reststoffnorm DIN 1986-100 "Entwässerungssysteme für Bauwerke und Grundstücke", Stand: 05.2008 zu beachten. Das Fäulnisgas, das in der Kanalisation sowie in der Haus- und Grundstücksentwässerung entsteht, muss nach außen abgelassen werden.

Das geschieht weitgehend über die Lüftungskanäle der Gebäude- und Grundstücksentwässerung. Die Gebäude- und Grundstücksentwässerungssysteme sind daher auch für die Belüftung der kommunalen Kanäle unter Berücksichtigung des Personenschutzes in der kommunalen Abwasserentsorgung und des präventiven Korrosionsschutzes der kommunalen Abwasserentsorgung geeignet. Um dies zu gewährleisten, darf nach DIN 1986-100, Teil 6.5.1, die Belüftung einer Abwasser- oder Mischwasserleitung zwischen öffentlichem Kanal und der Belüftungsöffnung über dem Hausdach nicht durch Installationen - z.B. Geruchverschlüsse - gestört werden.

Die Entwässerungsrichtlinien DIN EN 12056 und DIN 1986-100 unterscheiden folgende Lüftungssysteme. Die Hauptentlüftung ist der Rohrabschnitt, der von der oberen Verbindung zum Fallrohr bis zum Verdeck reicht. Dieses Rohrstück ist abwasserfrei und muss die gleiche Nenndurchmesser wie das Fallrohr haben. Das Fallrohr wird bei der Direktbelüftung durch einen parallelen Lüftungskanal von seinen Belüftungsaufgaben befreit.

Der parallele Lüftungskanal wird mit dem Fallrohr auf jeder Etage durchgeschaltet. Dies ist eine Zusatzbelüftung der Verbindungsleitungen durch einen Lüftungskanal über dem Hausdach oder zurück zur Hauptbelüftung. Die Zirkulation ist ein Lüftungskanal, der eine einzelne oder mehrere Gruppenleitungen durchlüftet. Er kann an das dazugehörige Fallrohr oder an ein anderes Fallrohr angekoppelt werden.

Die Sekundärentlüftung, die aus der unmittelbaren Sekundärentlüftung des Fallrohres und der Zirkulation jedes Anschlussrohres zur unmittelbaren Sekundärentlüftung zusammengesetzt ist, hat sich in Deutschland aufgrund der großen Installationskosten nicht etabliert. In Kapitel 6.5 der Norm EN 1986-100 sind die wesentlichen Forderungen an die Auslegung von Lüftungskanälen zusammengefaßt. In Deutschland ist es nach wie vor üblich, dass jedes Fallrohr über ein eigenes Flachdach verlegt werden muss.

Bei Systemen ohne Fallrohre muss zur Be- und Entlüftung der Grund- und Verteilerleitungen zumindest ein Lüftungskanal DN 70 über das Verdeck gelegt werden. Die Grundrohre müssen aus funktionalen Gesichtspunkten über einen Lüftungskanal über dem Hausdach belüftet und abgelassen werden. Die Lüftungskanäle sollten so gerade und senkrecht wie möglich sein. Verformungen von Lüftungskanälen müssen mit ausreichendem Neigungswinkel ausgeführt werden.

Größere Verformungen der Lüftungskanäle sollten unterbleiben. Wenn ein Lüftungskanal in der Umgebung von Gemeinschaftsräumen geöffnet wird, muss er mind. 1 Meter über dem Sturz verlegt oder so verlegt werden, dass er mind. 2 Meter zur Seite der Fenstermündung aufliegt. Für eine bessere Be- und Belüftung von Entwässerungssystemen sollten die Abschlussrohre von Lüftungskanälen möglichst oben über dem Dacheingang offen ausgeführt werden.

Abdeckbleche dürfen verwendet werden, wenn der Luftstrom nicht um mehr als 90 abgelenkt wird und zugleich der Ausgangsquerschnitt dem 1,5-fachen Querschnitt des Lüftungskanals entsprechen muss. Der Höhenunterschied zwischen dem Anschluß an das Entwässerungsobjekt und dem Rohrboden im Anschlußstutzen zum Fallrohr darf 1 Meter nicht übersteigen. Das geschieht über ein Lüftungsventil oder einen Lüftungskanal.

Ist eine der Einsatzgrenzen nicht einzuhalten, müssen die Schläuche entweder über ein Entlüftungsventil oder eine Entlüftungsleitung entlüftet werden. Regenwasserableitungen erfordern keine Lüftungskanäle, da der erforderliche Ausgleich des Drucks über die Regenwasserrohre und Kanäle stattfindet. Nach DIN 1986-100, Punkt 6.3. 5, muss die Regenwasserableitung in Mischkanalsystemen so ausgelegt sein, dass keine Geruchsbelästigung durch abgeführte Klärgase entstehen kann.

Nach DIN 1986-100, Teil 5.7.1, muss die Höhe des Sperrwassers bei Niederschlagswasser mind. 100 Millimeter sein. Der Entwurf von Lüftungskanälen muss nach DIN 1986-100, Punkt 14.1. 6 (Bild 9) erfolgen. Der einzelne Hauptlüftungsstrang muss in der Nenngröße des jeweiligen Fallrohres ausgeführt werden. Die Querschnitte einer gemeinsamen Hauptlüftungsanlage müssen zumindest die halbe Höhe der einzelnen Querschnitte der einzelnen Hauptlüftungsanlagen ausmachen.

Mit Ausnahme von Ein- und Mehrfamilienhäusern muss die Nenngröße der kollektiven Hauptlüftung jedoch zumindest eine Nenngröße grösser sein als die grösste Nenngröße der dazugehörigen Einzellüftung (') (Bild 10). Der Nenndurchmesser der kollektiven Hauptlüftung am Ausgang über dem Verdeck. Fazit: Die tabellarische Darstellung der geforderten Nennbreiten von Sammelhauptlüftungskanälen für gleich dimensionierte Einzelhauptlüftungskanäle zeigt eine geforderte Nennbreite des Sammelhauptlüftungskanals von DN 150 (Bild 10 oben).

Der Nenndurchmesser der kollektiven Hauptlüftung am Ausgang über dem Verdeck. Fazit: Nenngröße der Hauptlüftung = DN 150 (aus der Rohrquerschnittsübersicht Bild 9). Entlüftungsleitung muss in der selben Nenngröße wie die zugehörigen belüfteten Schläuche am Austritt in das Fallrohr ausgeführt sein, jedoch ist DN 70 ausreichen.

Das Bypassrohr muss die gleiche Nenndurchmesser wie das Fallrohr haben, jedoch nicht mehr als DN 100. Entlüftungsventile dürfen nicht in einer Bypassleitung verwendet werden. Nach der europäischen Norm DIN EN 12056-2 sind Lüftungsventile ohne nennenswerte Beschränkungen zulässig, obwohl ihre Verwendung auf nationaler Ebene geregelt werden kann. In Deutschland muss jedes Abwasserfallrohr als Lüftungskanal über das Verdeck verlegt werden.

Gemäß DIN 1986-100, Teil 6.5. 5, dürfen Entlüftungsventile in Entwässerungssystemen mit der Hauptlüftungsanlage in Deutschland nur verwendet werden als: Austausch von Lüftungskanälen, Austausch von indirekter Sekundärlüftung, Hauptbelüftung in Ein- und Doppelhäusern oder vergleichbare Nutzungen, wenn zumindest ein Fallrohr als Lüftungskanal über das Hausdach geleitet wird (hier soll das Fallrohr mit der grössten Nennbreite über das Hausdach belüftet und entlüftet werden), in vorhandenen Systemen wird die Einzelentlüftung von Entwässerungsobjekten mit Strömungsstörungen verwendet.

Diese Restriktionen sind erforderlich, da die Lüftungsventile keine Belüftung gewährleisten (Abb. 12). In Deutschland ist eine der Grundvoraussetzungen für eine gute Belüftung der Entwässerungssysteme, um vermehrte Emissionen durch die Bildung von Faulgas zu verhindern. Mit diesen Massnahmen werden u.a. die in der kommunalen Abwasserentsorgung tätigen Menschen geschützt und die Korrosion der kommunalen Abwasserentsorgung verhindert.

Entlüftungsventile müssen der DIN EN 12380 "Entlüftungsventile für Entwässerungsanlagen - Forderungen, Prüfmethoden und Konformitätsbewertung" genügen. Nach DIN 1986-100 dürfen Lüftungsventile nicht in rücklaufgefährdeten Räumen und zur Belüftung von Containern, z.B. Hebezeugen, verwendet werden. Entlüftungsventile dürfen nicht an schwer zugänglichen Orten installiert werden. Nach DIN 1986-3, Stand Nov. 2004, müssen Lüftungsventile zumindest einmal im Jahr überprüft und instand gehalten werden.

Nach DIN 1986-100, Teil 6.5. 3 müssen Abwasserhebeanlagen über das Hallendach nach DIN EN 12050-1 belüftet werden. Während des Zulaufs in den Auffangbehälter ist eine angemessene Belüftung vonnöten. Abwasserhebeanlagen nach DIN EN 12050-2 müssen über das Verdeck belüftet und belüftet werden, sofern sie geruchssicher sind. Lüftungskanäle von Hebezeugen können sowohl an Haupt- als auch an Nebenlüftungskanäle anschließen, jedoch nicht an Fallrohre.

Gemäß DIN EN 12056-4, Teil 5. 3, darf die Entlüftung von Hebezeugen nicht an den saugseitigen Entlüftungskanal eines Fettabscheides angeschlossen werden. Gemäß DIN 1986-100, Punkt 6.5.4 sind die Versorgungsleitungen und ggf. der Ölabscheider nach DIN EN 1825-2 in Anlehnung an DIN 4040-100 direkt über dem Hausdach zu be- und entleeren.

Lüftungskanäle der Einlasskanäle und ggf. des Ölabscheiders können zu kollektiven Lüftungsanlagen kombiniert werden. Es dürfen keine weiteren Lüftungskanäle an die Lüftungskanäle der Versorgungsleitungen oder des Fettabscheides anschließen. Hat die Zuleitung oberhalb des Ölabscheiders in DIN EN 1825-2 "Abscheideranlagen für Fett - Auswahl der Nennweite, Installation, Bedienung und Wartung", in Kapitel 7, keine separat belüftete Verbindungsleitung über eine Strecke von mehr als 10 Metern, muss die Zuleitung direkt am Ölabscheider mit einer Zusatzbelüftungsleitung ausgestattet werden.

Aufgrund der Gefahr der Rücksaugung müssen bei der Installation im Weinkeller oft über eine nachgelagerte Abwasser-Hebeanlage Fette abgesaugt werden. Um Fehlfunktionen zu vermeiden, dürfen die Lüftungskanäle der Zulaufrohre und des Fettabscheides niemals mit dem Lüftungskanal der Hebeanlage zu einer gemeinsamen Lüftungsanlage kombiniert werden. Der Rohrwerkstoff für Entwässerungssysteme ist nach DIN 1986, Teil 4 "Entwässerungssysteme für Bauwerke und Gelände - Einsatzgebiete von Abwasserleitungen und Armaturen aus verschiedenen Werkstoffen", Fassung Feb. 2003, festzulegen.

Tab. 1 der Richtlinie listet die Anwendungsbereiche für alle standardisierten und genehmigten Abwasserleitungen und Armaturen auf. Beispielsweise sind "Gussrohre ohne Muffen ( "SML") nach DIN EN 877 und DIN 19522" für alle Gebiete der Gebäude- und Liegenschaftsentwässerung freigegeben. Hierzu zählen auch die Lüftungskanäle von Entwässerungssystemen. Für die Einleitung von Abwasser (häusliches Abwasser) einschließlich des Niederschlagswassers nach DIN 1986, Teil 3, und für die Einleitung von Kondensat aus Verbrennungsanlagen gilt der Anwendungsbereich der DIN 1986, Teil 4.

Für Abwässer gewerblichen oder industriellen Ursprungs (Industrieabwässer nach EN 12056-1) muss im Einzelnen der Nachweis erbracht werden, dass die Abwasserleitungen und Armaturen einsetzbar sind. Gleiches trifft auf die dazugehörigen Lüftungskanäle zu. Hinweis: Im September 2016 wurde die Norm EN 1986-100 "Entwässerungssysteme für Bauwerke und Grundstücke" veröffentlicht.

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