Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Haus und Grund Kosten
Haus- und GrundstückskostenWerde Teil der Eigentümergemeinschaft Haus & Grund
Bei der Bewahrung und Steigerung der eigenen Immobilien. House & Basic Clubs. Aber eines ist für alle gleich: ob Sie Beratung in rechtlichen oder ökonomischen Belangen wünschen, ob Sie Information über den Bau oder die Pflege eines Wohnhauses benötigen: Bei der Bewahrung und Steigerung der eigenen Immobilien.
Etwa 900.000 Hausbesitzer, Grundbesitzer und Kauf- und Bauberechtigte sind bereits Mitglieder der Eigentümergemeinschaft Haus & Grund.
Mitgliedschaftsbeitrag - Haus und Grund München
Am 22.4.2002 hat die Generalversammlung die seit dem 1.1.1989 gültigen, d.h. seit 15 Jahren unverändert gebliebenen Mitgliedsbeiträge mit Gültigkeit ab 1.1.2003 umgestellt. Benutzen Sie den Mitgliedsbeitragsrechner, um die Summe Ihres Mitgliedsbeitrags herauszufinden. Besitzt ein Versicherter mehrere Liegenschaften oder Stockwerkeigentum, berechnet sich der Grundpreis nach der Liegenschaft oder dem Stockwerkeigentum mit dem größten jährlichen Bruttomietertrag.
Der jährliche Bruttomietertrag ist das Gesamthonorar, das der Leasingnehmer (Mieter) aufgrund von vertraglichen Regelungen für die Dauer von zwölf Monate zu entrichten hat. Die Zusatzgebühr für die anderen Immobilien oder Stockwerkeigentum hängt von der jeweiligen Abgabegruppe ab. Für selbst genutzte Immobilien oder Stockwerkeigentum ist der Vermietungswert die Bewertungsgrundlage.
Mitgliedschaftsinformationen
Das Haus & Grund setzt sich für die Belange seiner Vereinsmitglieder in den lokalen Clubs, durch seine Regionalverbände und vor allem durch den Zentralverein Haus & Grund Deutschland mit Hauptsitz in Berlin ein. Die Vereinsgebühr ( "Grundgebühr") für Haus- oder Grundstückseigentümer liegt bei 7,25 EUR pro Monat, für jedes weitere Haus oder Objekt verrechnen wir zusätzlich 0,55 EUR pro Monat.
Die monatliche Grundgebühr für Besitzer eines gemischten oder kommerziell genutztes Wohnhauses liegt bei 8,35 EUR, für Besitzer eines eigengenutzten Ein- oder Mehrfamilienhauses bei 5,00 EUR. Der Eintrittspreis ist eine einmalige Gebühr von 40,00 EUR und wird zusammen mit dem ersten Jahresbetrag einbehalten.
Mitgliederbeiträge
Basisbetrag ohne Rechtsschutz: Die erste Eigentumswohnung zahlt 73,00 nach Kategorie I, Besitzergemeinschaften, die dem Verband als Gemeinde angehören, 10 Prozent des Beitrags der Kategorie I (73,00 ), mal die Zahl der Stockwerkeigentumswohnungen, mind. aber 340,00 Euro. Bei mehreren Eigenschaften in einer oder mehreren Beitragklassen erhält das Mitglied einen Mengentarif.
Die zu verwendende Beitragsgruppe ist diejenige, die kleiner ist als die Gesamtsumme der betreffenden Beitragsgruppen. Zusätzlich zum Mitgliederbeitrag berechnet der Verband eine einmalig zu entrichtende Eintrittsgebühr von 50,00 ?.