Dichtheitsprüfung Abwasser Bayern

Lecktest Abwasser Bayern

Gemäß der Selbstüberwachungsverordnung des Freistaates Bayern ist auch das Münchner Stadtentwässerungssystem zugelassen. Lecktests von Kleinkläranlagen. Bei der Dichtheitsprüfung gibt es in den Ländern sehr unterschiedliche Ansätze. Dasselbe gilt für Bayern und Hessen. für die Eigenüberwachung von Abwasserleitungen und Abwassersystemen.

Rechtliche Hinweise zur Dichtheitsprüfung in Baden-Württemberg

Es gibt keine Ausführungsvorschriften für den Freistaat Bayern. Für die Entwässerung von Grund und Boden und für Bauwerke gelten die Bestimmungen der Norm EN 1986 Teil 30. Der verbindliche Charakter der Norm wird durch die Entwässerungssatzung für Grundeigentümer bestimmt. Die regelmäßige Inspektion von privaten Kläranlagen in Bayern ist in den Entwässerungsgesetzen der Kommunen und Städten vorgeschrieben.

Abhängig von der Kommune oder dem Ort gibt es unterschiedliche Inspektionsintervalle und unterschiedliche Zeitpunkte, bis zu denen ein Eigentümer sein Grundstücksentwässerungssystem inspizieren muss. Zur Dichtigkeitsprüfung bestehender Abwasserrohre beschreibt die Norm EN 1986 Teil 30. Im Neubau ist die Dichtheitsprüfung nach EN 1610 anzuwenden; in der Regel reicht eine Sichtprüfung des Hausanschlusses aus und ist erlaubt.

Diese Methode ist die kostengünstigste Art der Dichtheitsprüfung. Wird bei der Sichtprüfung eine Beschädigung erkannt, ist eine Kanaldichtheitsprüfung als Druckprobe mit Druckluft oder Leitungswasser vorzusehen. In der Abwasserverordnung können die Kommunen jedoch eine Druckprobe vorgeben, ungeachtet des Ergebnisses der Sichtkontrolle. Auch die Dokumentationspflichten für die Dichtheitsprüfung sind in der Norm Teil 30 geregelt.

Anmerkung: Für die Korrektheit und Aktualität der Informationen können wir keine Gewähr oder Garantie geben. Auch die Ausführungsvorschriften für die Kontrolle von Abwasserabdichtungen sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

Bisher sah die Münchener Entwässerungsverordnung vor, dass bis zum 31.12.2015 erstmalig die privaten Abwasserkanäle inspiziert werden mussten; zudem musste die Inspektion innerhalb von 20 Jahren wiederaufgenommen werden.

Bisher sah die Münchener Entwässerungsverordnung vor, dass bis zum 31.12.2015 erstmalig die privaten Abwasserkanäle inspiziert werden mussten; zudem musste die Inspektion innerhalb von 20 Jahren wiederaufgenommen werden. Die Termine wurden in die entsprechende DIN-Norm aufgenommen. Nach dem Verzicht auf die Termine in einer überarbeiteten Version der DIN-Norm konnten diese auch in der Statuten ausgelassen werden.

Das Auslaufen der Termine hat jedoch keinen Einfluß auf die grundlegenden Verpflichtungen der Grundeigentümer. Beispielsweise müssen die privaten Abwasserkanäle immer noch dicht und in einem guten Bauzustand gehalten werden. Alle Prüfprotokolle über Dichtigkeitsprüfungen sollten aufbewahrt werden, da sie auf Anforderung der Münchener Stadtentwässerungsbehörde beizubringen sind.

Für das Stadtentwässerungssystem in München ist die Einreichung einer Dichtheitsprüfung weiterhin nur in folgendem Fall erforderlich: für Rohre, die gewerbliche Abwässer mitführen. Weitere Infos zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserkanälen finden Sie demnächst im Internet unter www.muenchen.de/mse Für weitere Auskünfte zu diesem Themenbereich steht Ihnen die Münchener Siedlungsentwässerung unter der E-Mail-Adresse 42.mse@muenchen.de. gern zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns.

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