Grundbesitzabgaben gehören für jeden Hausbesitzer zu den monatlichen Ausgaben für sein Eigenheim. …
Generalinspektion ölabscheider
Hauptuntersuchung von ÖlabscheidernFettseparatoren
Fettabscheider - und Hebeanlagenbetreiber sind nach den einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere den Normen EN 858-1+2 und 4040-100, dazu angehalten, diese alle 5 Jahre vor und nach der Erstinbetriebnahme einer allgemeinen Prüfung mit Dichtigkeitsprüfung zu unterziehen. 2. Die Forderung nach einem geeigneten Sammel- und Filtersystem in Gestalt eines Fettabscheider ist auch hier unerlässlich und kann zu Sanktionen bei Nichtbeachtung führen.
Für die Überprüfung ist eine gesonderte Druckprobe der Leitungsstränge oder der Ein- und Auslaufrohre nach DIN 1986-30 bzw. DIN/EN 1610 bei einer Hauptuntersuchung nach DIN 4040-100 erforderlich Dies betrifft die Einlaufrohre eines Fettabscheides.
Gern sorgen wir dafür, dass Ihre Anlagen nach DIN-Normen gesäubert, gepflegt und damit in Betrieb genommen werden. Darüber hinaus können wir bei Bedarf auch einen Fettabscheider entsprechend den offiziellen Anforderungen abschalten. Bei Koaleszenz- oder Benzinabscheidern ist der Anwender alle 5 Jahre vor der Erstinbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften der Normen EN 858-1+2 und 1999-100 einer Hauptuntersuchung mit Dichtigkeitsprüfung zu unterziehen. 2.
In Garagen, Autowaschanlagen oder in der Tankstelle wird ein Benzin- oder Ölseparator verwendet. Für die Überprüfung ist eine gesonderte Druckprobe der Leitungsstränge oder der Ein- und Auslaufrohre nach DIN 1986-30 bzw. DIN/EN 1610 bei einer Hauptuntersuchung nach DIN 1999-100 erforderlich Dies betrifft die Einlaufrohre eines Ölseparators.
Außerdem muss eine befähigte Stelle die monatlichen Selbstkontrollen vornehmen und die halbjährliche/jährliche Instandhaltung muss von einer befähigten Stelle durchgeführt werden. Alle 5 Jahre muss auch der Ölabscheider/Benzinabscheider in einer Hauptuntersuchung auf Leckagen überprüft werden. Gern sorgen wir dafür, dass Ihre Anlagen nach DIN-Normen gesäubert, gepflegt und damit in Betrieb genommen werden.
Wenn Sie jedoch bereits Schwierigkeiten oder Defekte an Ihrem Abscheider haben, können wir Ihnen als Montagepartner der Kessel AG oder anderer Hersteller wie Topatec oder ACO Passavant ein Sanierungsangebot, eine Neuinstallation einer passenden Abscheideanlage unterbreiten. Darüber hinaus können wir bei Bedarf auch einen Leichtflüssigkeitsabscheider oder Ölseparator entsprechend den gesetzlichen Vorschriften abschalten.
Bei einer Generalinspektion und Instandhaltung sind die Forderungen in den Normen 1999-100 und 4040-100 regelm? Eine Generalinspektion und Instandhaltung einer Abscheideanlage darf nur von einem zugelassenen Spezialbetrieb vorgenommen werden. Vor der Erstinbetriebnahme und danach alle 5 Jahre erfolgt die Hauptuntersuchung einer Separatorsystem. Bei der Hauptuntersuchung werden alle technische Bauteile, alle baulichen Voraussetzungen und der Zustand der Gebäudesubstanz eingehend erprobt.
Eine weitere Komponente einer Hauptuntersuchung ist die entsprechende Dichtheitsprüfung der Leitungen und der Abscheideanlage inklusive Schlammfang. Dabei wird auch überprüft, ob die zu betreibende oder die vorhandene Abscheideanlage für die tatsächlichen Mengen, die Abwasserart und die Abwasserbelastung ausreicht und für die Erfordernisse ausreicht. Außerdem muss jeder Bediener ein Tagebuch über den Betrieb der Maschine haben.
Wartungsarbeiten an Fettabscheidern müssen mindestens einmal pro Jahr ausgeführt werden. Im Falle von Leichtflüssigkeitsabscheidern muss die Instandhaltung alle sechs Monate vorgenommen werden. Werden jedoch Fehler oder Leckagen in der Abscheideanlage gefunden, müssen diese innerhalb bestimmter Zeiträume behoben werden. Sollten bei einer Wartungs- oder Hauptuntersuchung Leckagen oder Fehler in Ihrem Separator entdeckt worden sein, bieten wir Ihnen auch die Instandsetzung, Installation oder Abschaltung eines Separators an.
Damit Sie Ihre Anlagen wieder nach dem neuesten technischen Standard bedienen können, haben wir die optimale Systemlösung für Sie. Bei der Beschichtung, Behälter- und Fugenabdichtung setzen wir nur WHG zugelassene Dichtstoffe, z. B. aus den Normen EN 1999-100 oder EN 4040-100, ein, je nach Anforderung projektieren wir für Sie auch eine entsprechende Abscheideanlage.
Bei Instandhaltungsarbeiten oder einer Hauptuntersuchung vakuumieren wir die Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheider und führen die fachgerechte Entsorgung des Saugmaterials gemäß den gesetzlichen Vorschriften durch. Beim Entleeren von Fettabscheidern oder Ölabscheidern achten wir auch darauf, dass diese nach dem Entleeren wieder richtig mit frischem Wasser gefüllt werden. Im Rahmen der Wartung der Abscheideranlage können wir auch die Entleerung und Reinigung in regelmässigen Abständen anbieten.
