Kanalverstopfung Kosten

Kosten der Kanalverstopfung

Rohrverstopfungen können hohe Kosten verursachen. Je früher ein Schadensfall erkannt und lokalisiert werden kann, desto geringer sind die Kosten für den Schaden. Ist jedoch nachweisbar, welcher Mieter die Sperrung verursacht hat, muss der Mieter auch die Kosten für den Umzug tragen. Jeder, der Ihr Eigentum beschädigt, haftet auch für die Kosten der Schadensbehebung. Schäden an Kanälen, Rohrverstopfungen und Kanalverstopfungen können viele Ursachen haben.

Abfluss, Rohrleitung - Zahlt der Pächter oder Hauswirt die Kosten?

Es ist leicht zu bestreiten, ob der Eigentümer oder der Pächter die Kosten für die Behebung von Störfällen zu tragen hat. Falls Sie als Pächter nicht in der Lage sind, die Sperre mit den üblichen Budgetmitteln aufzuheben, müssen Sie den Pächter so schnell wie möglich und nachprüfbar benachrichtigen und ihn bitten, dies mit einer kurzfristigen Frist zu tun.

Im Falle von Obstipation, Schmutzwasseraustritt, Kot, Notruf? Von wem werden die Kosten für eine Blockade, für die Sanierung eines Kanals oder einer Leitung getragen? Prinzipiell ist der Mieter dazu angehalten, Blockaden zu beheben und zu bestellen. Dies sind Kosten für Wartung und Reparaturen. Das Entfernen einer Blockade, die Behebung eines Kanals ist keine kleine Ausbesserung.

Erst wenn der Hausherr nachweisen kann, dass ein Bewohner die Sperrung verschuldet hat, kann der Hausherr die Kosten der Schadensbehebung beim Hausherrn geltend machen. Diese Nachweise sind schwer und können nur dann erfolgreich sein, wenn die unsachgemäße Verwendung der Abflussrohre klar einem Pächter zuordenbar ist. Bestimmungen in Formmietverträgen, dass der Pächter die Kosten für die Aufhebung einer Sperre zu übernehmen hat, sind ineffizient.

Die Vermieterin muss dafür Sorge tragen, dass die Ursachen ermittelt und behoben werden. Tut der/die VermieterIn dies nicht und wird z.B. die Störung (z.B. verkalkter Abfluss) von undichtem Betriebswasser (Rückstau, Wasserleckage, Fäkalienaustritt) in der Mieterwohnung nicht behoben, können Sie als VermieterIn Schadensersatz und Ersatz der anfallenden Kosten für die Reinigung verlangen.

Stellen Sie sicher, dass Sie den verursachten Verlust nachweisen können, einen Zeuge haben und fotografieren. Können Sie die Wohnung z.B. wegen einer dauerhaften Blockade nicht benutzen, ist eine Mietpreisreduktion möglich.

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