Gutachter

Schätzer

Experten spielen bei der Bewertung einer Immobilie eine zentrale Rolle. Viele Beispiele für übersetzte Sätze mit "Sachverständiger Gutachter" - Englisch-Deutsches Wörterbuch und Suchmaschine für englische Übersetzungen. Hierfür hat die Europäische Kommission eine Datenbank eingerichtet, in die sich potenzielle Experten eintragen können. Du möchtest Autoexperte werden / als Autoexperte arbeiten? Für alle fachlichen und fachlichen Anfragen hat die Ärztekammer Berlin auf Antrag der Behörden nach dem Kammergesetz Sachverständige und Sachverständige zu benennen.

mw-headline" id="Allgemeines">Allgemeines="mw-editsection-bracket">[Bearbeiten | | | Quellcode bearbeiten]>

Verfügt ein Richter oder eine Instanz nicht über ausreichende Sachkenntnis oder Sachkenntnis, kann das zuständige Gericht oder die Instanz die Angelegenheit einem Experten zur Stellungnahme übertragen. Der Begriff Experte wird insbesondere für Experten oder Gutachter von Gerichtshöfen (Gerichtssachverständige oder Gerichtssachverständige) oder Entscheidungsgremien verwendet. Experten begleiten nur den Entscheidungsfindungsprozess. Das Sachverständigengutachten ist ein spezielles Beweisstück, daher ist es entscheidend, welchen Gutachter das Schiedsgericht vorzieht.

Die Begutachtung erfolgt vorbehaltlich der kostenlosen Beweisaufnahme durch das Richter. Die Europäische Vereinigung der Expertenverbände e. V. (EuroExpert) bezeichnet den Ausdruck "Experte" wie folgt: "Die Expertin oder der Experte ist eine eigenständige Persönlichkeit mit besonderer Expertise und Erfahrungen in einem oder mehreren spezifischen Bereichen. Auf Grund eines Auftrags gibt der Gutachter allgemein gültige Stellungnahmen zu einem ihm vorgetragenen oder von ihm aufgezeichneten Thema ab.

In Deutschland, Liechtenstein und Österreich ist die Kennzeichnung "Experte" nicht geschÃ?tzt. Familiengerichte (Deutschland) konsultieren Experten zu Sorgerechts-, Aufenthalts- oder Kontaktfragen. Sie werden immer öfter auch in Fällen von Gewalt oder sexuellen Missbrauchs vorgeladen. Sofern entsprechende Abschlüsse vorhanden sind (einschlägiges Fachstudium oder entsprechende handwerkliche Ausbildung, in der Regel mit Meisterbrief ), ist eine fachliche Fortbildung im Wege von Qualifizierungsseminaren (Deutschland, Österreich) oder Fernunterricht (Deutschland) möglich.

In Deutschland wird zwischen von Verbänden anerkannten Experten unterschieden. Liechtenstein: Die Position der Experten ist je nach geltendem Prozessrecht unterschiedlich. Es gelten jedoch einige Grundsätze: Die Gutachter innen und Gutachter sollen Zugang zu den Unterlagen und das Recht erhalten, an Beweisverhandlungen teilzunehmen und zur Klärung des Sachverhalts Aussagen von Zeitzeugen und Angeklagten zu machen (z.B. Artikel 82 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die öffentliche Ordnung in der Schweiz (MStP)).

Sie unterliegen der Geheimhaltungspflicht (z.B. im Sinn von Artikel 320 des Strafgesetzbuches). Die Frist wird vom Gesetzgeber festgesetzt (z.B. Artikel 91 MStP). Den Gutachtern steht eine Vergütung zu (z.B. Artikel 93 MStP). Die gerichtliche Bestellung des Gutachters erfolgt nach Vernehmung der Beteiligten (§ 351 öZPO).

Auf die Ernennung zum Gutachter folgt die Person, die für die Erstellung von Sachverständigengutachten der erforderlichen Gattung oder für die öffentliche Wahrnehmung der für das erforderliche Sachverständigengutachten erforderlichen Kenntnisse in den Bereichen Naturwissenschaft, Technik oder Handel allgemein bekannt ist oder eine öffentliche Beschäftigung oder Befugnis dazu hat (§ 353 Abs. 1 öZPO).

Gutachter werden in Österreich in der Regel gerichtlich aus der Reihe der öffentlich bestellten Gutachter ausgewählt[3]. Er hat sich gegenüber dem Richter mit seinem Expertenausweis zu identifizieren, der jedem gerichtlich vereidigten und vereidigten Gutachter in Österreich zur Einsicht vorgelegt wird. Wenn sich die Beteiligten nicht aussergerichtlich auf einen Gutachter einigen können, kann das Schiedsgericht im entsprechenden Gerichtsverfahren eine Ad-hoc-Entscheidung treffen.

Nach EU-Recht können auch in Österreich Experten aus Deutschland als Experten auftreten (private Gutachten). Experten können über eine solide Grundausbildung und ausreichende Berufserfahrung für ihr Fachgebiet verfügen. Für den Einsatz in der Praxis ist es wichtig. Experten müssen in der Lage sein, Expertisen zu verfassen und später in mündlicher Form zu vertreten. Eine Expertenmeinung, die diese Anforderung nicht erfüllen kann, ist nutzlos und muss daher nicht gezahlt werden, weil sie der Gesamtordnung nicht entspricht.

Expertenmeinungen sind zum Teil reine Fachbeiträge auf hoher Ebene, die jedoch aufgrund ihrer Unverständlichkeit nicht als Entscheidungshilfe dienen können und dürfen. Diesem sollte durch eine technische und methodologische Grundausbildung für Experten entgegengewirkt werden, wie sie von besonderen Bildungseinrichtungen geboten wird. Der Standard legt die Voraussetzungen für die Zertifizierungsstellen fest.

Der DAR war in Deutschland bis zum Stichtag 30.12.2009 die höchste Stufe der Zertifizierung. Die DAkkS wurde von der Republik Deutschland, repräsentiert durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), ausgelobt. Geprüfte Experten stellen einer Zertifizierungsgesellschaft regelmässig ihre persönlichen Eignungen und hohen fachlichen Qualifikationen sowie ihre langjährigen Berufserfahrungen unter Beweis.

Anschließend muss der vereidigte Sachkundige seinen Kenntnisstand durch eine erneute Überprüfung aufzeigen. Der Aufgabenbereich des vereidigten Gutachters ergibt sich aus dem Monitoringvertrag zwischen Gutachter und der anerkannten Selbstzertifizierungsstelle. Ausgenommen ist die Verpflichtung zur Erstellung von Gutachten. Anders als die ö.b.u.v. Experten kann der nach DIN EN ISO/IEC 17024 zugelassene Experte auch Gerichtsbeschlüsse abweisen.

Nach den unterschiedlichen Verfahrensregeln (insbesondere 404 Abs. 2 ZPO) dürfen andere Gutachter als allgemein beeidigte Gutachter nur dann vorgeladen werden, wenn es die besonderen Gegebenheiten verlangen. Die Frage, ob die Beurkundung von Gutachtern die staatliche Berufung und Eidesleistung in Deutschland aus EU-Rechtsgründen (unzulässige Beschränkung der Berufspraxis für EU-aktive und EU-lizenzierte Gutachter) ablösen soll, wurde in den Fachgremien (den existierenden Fachgesellschaften mit ihren überwiegend o.b.u.v. Mitglieder und dem Gesetzgeber) eingehend erörtert.

Aktuell arbeitet der Verband der deutschen Ingenieurinnen und Ingenieure e. V. (VDI) an der Überarbeitung des Merkblattes "VDI-MT 5900 Teil 1 Experten für Automobil- und Strassenverkehr - Grundlagen". Staatliche Gutachter (dieser Ausdruck ist rechtlich geschützt) haben Hoheitsaufgaben zu übernehmen und sind unter anderem für die Fachaufsicht geschult. Es ist strittig, dass nur staatliche Gutachter und vereidigte Gutachter (siehe unten) zur Verwendung eines runden Stempels ermächtigt sind.

Das Oberlandesgericht Hamm (11. 3. 1986) und das Landgericht Nürnberg-Fürth (22. 6. 2001, HKO 1230/01) haben daher beschlossen, dass öbuv-Experten kein rundes Briefmarkenmonopol haben. Allerdings stellt das Oberlandesgericht Köln (18. 9. 1998, Rechtssache 6 U 25/98) fest, dass die Benutzung eines runden Stempels durch einen kostenlosen Gutachter gegen 3 UWG verstoße, wenn er den Anschein erwecke, ein vereidigter Sachverständiger zu sein.

Staatliche Gutachter (saSV) sind Fachleute in einzelnen Fachgebieten, die in der Regel durch eine umfassende Untersuchung bewiesen haben, dass sie neben ihrer langjährigen beruflichen Erfahrung über besonderes Fachwissen in ihren Fachgebieten verfügt. Staatsanerkannte Gutachterinnen und Gutachter üben privatrechtliche Tätigkeiten aus, die bisher ausschliesslich von staatlichen Stellen wahrgenommen wurden. In Deutschland sind Fachleute in den nachfolgenden Gebieten anerkannt:

Der Begriff "öffentlich bestellt und vereidigt" (Abkürzung: ö. b. u. v.) ist im Unterschied zum allgemeinen Begriff "Sachverständiger" nach 132a des Gesetzes über den Datenschutz rechtlich abgesichert. Staatlich beeidigte und gerichtlich zertifizierte Gutachter stehen nur in Deutschland zur Verfügung. Grundlegende Aufgaben eines öffentlichen und beeidigten Gutachters sind Sachlichkeit, Neutralität und Unterrichtsfreiheit. Aus dem Expertenkodex resultieren die grundlegenden Pflichten für das Gutachten eines ö. b. u. v. Experten und betreffen nicht nur die Gerichte, sondern auch den Privatkunden.

Rechtsgrundlage für die öffentlich -rechtliche Bestellung von Gutachtern ist § 91 HwO bzw. § 36 GewO. Im Regelfall muss sich ein Bewerber um einen öffentlichen Auftrag und die Eidesleistung bei den beauftragenden Stellen einem Nachprüfungsverfahren unterziehen, in dem die personelle und sachliche Tauglichkeit zur Gutachtenerstellung sowie die überdurchschnittlichen Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem betreffenden Spezialgebiet überprüft werden.

Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber benannt, die ihre berufliche Befähigung und persönlichen Eignungsnachweise im Prüfungsverfahren vor dem Prüfungsausschuss nachweisen konnten. Die Geschäftsordnung für den Sachverständigenausschuss der IHK Sachsen zur Beurteilung der speziellen Expertise von Gutachtern auf dem Gebiet "Bauschäden" besagt in 6 Abs. 3 "Gegenstand der Prüfung": "Die vom Bundeswirtschaftsrat beschlossene fachspezifische Berufungsvorschrift für das Themengebiet.... beschreibt den Sachverhalt, ist aber nicht bindend für den Sachverständigenausschuss.

Der Begriff "Sachverständiger für Immobilienbewertung" umfasst unter anderem ein Vorstandsmitglied im Sinne von 192 BaG. So ist ein Auftraggeber beispielsweise "von der Handwerkerkammer für den Straßenbau allgemein beeidigter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger". Die Benennung sowohl der Anstellungsbehörde als auch des Tätigkeitsbereichs erleichtern es dem Beratungssuchenden, einen örtlichen Fachmann aus dem betreffenden Bereich zu ermitteln, dessen Befähigung durch das Prüfverfahren der Anstellungsbehörde nachweisbar ist.

So gibt es viele Gebiete, z.B. in den Bereichen Medizintechnik, Technologie und Business, für die die Berufungsgremien keine öffentlichen und privaten Experten zur Seite haben. Ein Antragsteller kann sein besonderes Fachwissen auch durch andere Beweise, wie z.B. eigene Expertenmeinungen, unter Beweis stellen....". Die DAkkS hat bereits ein solches Vergabesystem von privatrechtlichen Unternehmen eingerichtet (vgl. nach DIN EN ISO/IEC 17024 cert. experts).

Die Bestellung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erfolgt in der Regel für fünf Jahre. Dabei wird besonders darauf geachtet, ob die Experten ihrer Verpflichtung zur kontinuierlichen Weiterbildung im entsprechenden Berufsfeld nachkommen. Aktuell arbeitet der Verband der deutschen Ingenieurinnen und Ingenieure e. V. (VDI) an der Überarbeitung des Merkblattes "VDI-MT 5900 Teil 1 Experten für Automobil- und Strassenverkehr - Grundlagen".

Die 80 in Deutschland niedergelassenen öffentlichen und beeidigten Gutachter sind in einem bundesweiten Sachverständigenverzeichnis[6] gelistet. von Industrie- und Gewerbekammern, Architekten-, Ingenieur- und Agrarkammern, öffentlichen und beeidigten Gutachtern. Seitdem ist die Bayerische Industrie- und Handelskammer für diese Experten verantwortlich. 7] In dieser Datenbasis können für eine bestimmte Branche, z.B. für Straßenbauunternehmen, Dachdecker, Optiker, Konditoren, Bäckereien, Friseursalons usw., speziell recherchiert werden.

Im Regelfall müssen ärztliche Fachkräfte (auch zahnärztliche und psychologische Sachverständige) zugelassen werden. Im Hinblick auf 404 hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass Mediziner stets über Kenntnisse im jeweiligen Fachbereich verfügen müssen. 11 ] Sie stützen die Entscheidung der Sozial- und Privatversicherungsträger über ihre Leistungsverpflichtungen durch ärztliche Beurteilung.

Psychologen müssen über eine abgeschlossene Ausbildung und über vieljährige Erfahrungen im klinischen und/oder therapeutischen Bereich verfügten. Als Gutachter können Persönlichkeiten mit entsprechender persönlicher und fachlicher Qualifikation sowie Fachwissen und beruflicher Praxis auftreten; die Bezeichnung ist nicht gesichert. Die freien und anerkannten, qualifizierten Sachverständigen sollten einen angemessenen Ruf in Gestalt einer absolvierten Meisterprüfung (für handwerkliche Sachverständigentätigkeit) oder einer Universitätsausbildung zum Diplomingenieur, einer höheren technischen Schulbildung zum Staatl. geprüften Facharbeiter (für fachliche Fragen) oder einer Universitätsausbildung zum Betriebswirtschaftler (für wirtschaftliche Fragen wie Unternehmens- und Immobilienbewertung) besitzen.

Hierzu gehört ein erweitertes technisches, wirtschaftliches und juristisches Wissen sowie die Möglichkeit, Sachverhalte objektiv und unparteiisch zu analysieren und zu dokumentieren, gepaart mit der Möglichkeit, sich allgemein verständlich und glaubwürdig in schriftlicher und mündlicher Form zu äußern, um einen korrespondierenden Expertenauftrag zu erfühlen. In Deutschland können sich unabhängige Experten unter gewissen Bedingungen einem der Fachverbände anschließen.

Unabhängige Gutachter werden in Rechtsstreitigkeiten kaum beigezogen (Deutschland); in Rechtsstreitigkeiten werden in der Regel nach § 404 Abs. 2 der Zivilprozessordnung allgemein beeidigte und gerichtlich beeidigte Gutachter vorzuziehen. In besonderen Fachgebieten oder wenn kein vereidigter Sachverständiger zu finden ist, können auch nicht beeidigte Gutachter hinzugezogen werden. Immer häufiger kommen DIN EN ISO/IEC 17024 geprüfte Experten zum Zuge.

Der Gerichtshof ist in seiner Entscheidungsfindung frei. In Kompakt-Seminaren haben fachlich qualifizierte Menschen die Chance, sich als Experten weiter zu bilden. Ein in Deutschland is, among others, the Federalverband public appointed and sworn and qualified expert (BVS) and the BDSF.

Es gibt in Österreich nur einen einzigen Fachverband, den Dachverband der vereidigten und vereidigten gerichtlichen Gutachter. Es gibt keinen ausgewiesenen Expertenverband in Liechtenstein. Gegebenenfalls werden Experten vom Gerichtshof bestellt. Joseph Eul-Verlag, Lohmar 2012, ISBN 978-3-8441-0204-8 Rolf Stober: Der öffentliche Experte zwischen beruflichem Engagement und Dieegulierung.

Heimanns Verlagshaus, 1991, ISBN 3-452-22039-7 Jürgen Ulrich: Der gerichtliche Sachverständige: Das Buch liche Sachverständige: Ein Handbuch für die Praxis. in Englisch. 2007, isbn 978-3-452-25717-8  - Liste der Experten der Industrie- und Handelskammer - bundesweite Liste der staatlich anerkannten und beeidigten Experten der Industrie- und Handelskammer, der Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammer sowie der Landesregierung. "FG-EI ", Fachgruppe Elektronik und Informatik, Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bereiche Elektrik, Informatik, Informationstechnologie, Steuerungssysteme, Steuerungssysteme, Anlagenbau etc.

Vol. 1, S. 444. , , ? Liste der vereidigten Sachverständigen. Privatwirtschaftsexperten auf der Internetseite der LfU Bayern. Die Handarbeitskammern der Hansestadt München (Handwerkskammer-Sachverständigendatenbank für die bundesweite Suche nach öffentlichen und beeidigten Sachverständigen). Klaus Oehler: Der Dentalfachmann. Springer, 2006, ISBN 3-540-20621-3, S. 9. ? Das OLG Hamm 3 U 100/99, Das OLG Hamm 3 U 239/05. Der Mediziner in medizinischen Haftpflichtprozessen.

? Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11. Januar 2012, Ref. 8 C 24.11 zur Altersgrenze für Sachverständige, vollständig.

Mehr zum Thema